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Dazzi informiert: Bundesregierung möchte 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen und Häuser bauen

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ganze 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen und Häuser gebaut werden sollen, die sowohl freifinanziert als auch öffentlich gefördert werden sollen. | Foto: Dazzi Immobilien
  • Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ganze 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen und Häuser gebaut werden sollen, die sowohl freifinanziert als auch öffentlich gefördert werden sollen.
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Seit Frühling 2018 ist die Große Koalition am Start und deren Ziele sind hochgesteckt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ganze 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen und Häuser gebaut werden sollen, die sowohl freifinanziert als auch öffentlich gefördert werden sollen. In unserem heutigen Ratgeber erhalten Sie eine kleine Übersicht über die geplanten Maßnahmen.

Baukindergeld

Für Familien soll es eine neue Eigenheimzulage geben, die ihnen Unterstützung bei der Eigentumsbildung gewährt, nämlich das sogenannte Baukindergeld. Die Höhe des Baukindergeldes: Das Baukindergeld ist für Familien mit Kindern vorgesehen. Pro Kind erhält eine Familie 1.200 Euro pro Jahr, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, insgesamt also 12.000 Euro. Da dieser Förderbetrag für jedes Kind gilt, würde eine Familie mit drei Kindern daher in zehn Jahren 36.000 Euro erhalten. Anspruch auf das Baukindergeld: Das Baukindergeld ist für Familien vorgesehen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 75.000 Euro jährlich nicht übersteigt, plus einem Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind. Die Einkommensgrenze liegt somit für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro, mit zwei Kindern bei 105.000 Euro und mit drei Kindern bei 120.000 Euro. Als Grundlage zur Berechnung gilt das durchschnittliche Einkommen der zwei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung.Bedingungen: Gültigkeit besitzt das Baukindergeld in ganz Deutschland. Um das Fördergeld zu erhalten, ist es nicht relevant, ob sich eine Familie zum Kauf oder zum Bau entschließt. Allerdings ist das Baukindergeld nur für den Ersterwerb bestimmt, d. h. Familien, die bereits  Immobilieneigentümer sind, haben keinen Anspruch auf die Förderung. Das Baukindergeld kann rückwirkend beantragt werden. Wer den Kaufvertrag nach dem 01. Januar 2018 abgeschlossen hat, kann die Förderung rückwirkend beantragen.

Bürgschaften

Es soll ein Bürgschaftsprogramm ins Leben gerufen werden, das über die KfW-Bank abgewickelt werden soll. Dieses Bürgschaftsprogramm sieht die Absicherung eines Teils der Baukosten für selbst genutztes Wohneigentum vor. Dadurch soll es auch Familien, die über eine geringere Menge an Eigenkapital verfügen, ermöglicht werden, einen Baukredit für den Bau eines Eigenheims zu erhalten. Die Bürgschaft läuft über einen Zeitraum von 20 Jahren und soll das Risiko eines Baudarlehens verringern. Grunderwerbsteuer-Freibetrag Es soll die Möglichkeit geprüft werden, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag einzuräumen, wenn Familien zum ersten Mal ein Wohngrundstück erwerben.

Grundsteuer C

Bislang besteht eine Grundsteuer A, die für Landwirtschaftsflächen gilt, sowie eine Grundsteuer B, unter der alle anderen Grundstücksarten fallen. Nun soll auch eine Grundsteuer C hinzukommen. Es wird angenommen, dass Besitzer von unbebauten Grundstücken oft auf steigende Preise spekulieren und aus diesem Grund ihre Grundstücke weder bebauen noch verkaufen. Eine neue Grundsteuer C soll dagegen vorgehen. Durch eine erhöhte Besteuerung sollen die Grundstücksbesitzer dazu bewegt werden, ihre Grundstücke zu bebauen.

Sonderabschreibung

Eine Förderung des freifinanzierten Wohnungsbaus ist insbesondere im bezahlbaren
Mietsegment angedacht. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung eine Einführung einer Sonderabschreibung über fünf Prozent vor, die bis Ende 2021 befristet ist.
Wohnungsbauprämie Die Prämie für den Wohnungsbau soll verbessert werden. Dabei ist geplant, die bestehende Wohnungsbauprämie beizubehalten und diese noch ansprechender zu machen. Vorgesehen ist eine Anpassung der Einkommensgrenze an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung.

Fazit:
Rund um Immobilien hat sich die Bundesregierung einiges vorgenommen. Manche dieser Maßnahmen sind jedoch vorerst nur Verlautbarungen. Hoffen wir also darauf, dass diese Ankündigungen auch tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, damit zukünftige
Eigenheimbesitzer bessere Unterstützung erhalten und sich ihren Traum vom Eigenheim leichter
erfüllen können.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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