Protest gegen Bundesteilhabegesetz vor Düsseldorfer Landtag.

Die lebenshilfe-Gruppe aus Langenfeld war bei der Protestdemonstration sehr aktiv.
4Bilder
  • Die lebenshilfe-Gruppe aus Langenfeld war bei der Protestdemonstration sehr aktiv.
  • hochgeladen von Jürgen Steinbrücker

Lebenshilfe-Bewohner, Eltern und Betreuer aus Langenfeld, Ratingen und Heiligenhaus dabei.

Langenfeld/Ratingen/Heiligenhaus. Etwa 30 Lebenshilfe-Bewohner, Betreuer und Eltern aus dem Lebenshilfe-Wohnverbund Langenfeld-Monheim machten sich in mehreren Kleinbussen und PKW auf den Weg nach Düsseldorf, um vor dem Landtag gegen das neue Bundesteilhabegesetz zu demonstrieren. Auch aus Ratingen und Heiligenhaus waren Gruppen mit insgesamt 60 Lebenshilfe-Bewohnern mit ihren Betreuern und Eltern angereist. Den Protest hatten der Paritätisch NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte NRW und die Lebenshilfe NRW organisiert.

Ihren Unmut brachten die laut Veranstalter etwa 4000 Demonstranten mit und ohne Behinderung lautstark mit Trillerpfeifen und Rufen „Teilhabe, Teilhabe“ zur Geltung. „Teilhabe statt Ausgrenzung“ war auf vielen kleinen Fähnchen und Transparenten zu lesen.

Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Bedenken gegen das neue Bundesteilhabegesetz in den weiteren parlamentarischen Beratungen einzubringen und die Interessen der Menschen mit Behinderung zu vertreten. Dazu wurde eine bereits verabschiedete Resolution des Bündnisses aus Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte NRW, Lebenshilfe NRW und Paritätischer NRW übergeben.

Zu den Forderungen gehören: Keine Begrenzung des Zugangs zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen; kein Ausschluss aus der Pflegeversicherung bei Leistungen der Eingliederungshilfe; keine willkürliche Begrenzung der Kosten der Unterkunft in Wohnstätten; keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes – Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützungsleistung (vor allem beim Wohnen und in der Freizeit) mit anderen zu teilen, wenn sie das nicht möchten; Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden; der Zugang zur Arbeit für Menschen mit (schwerster) Behinderung darf nicht durch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit begrenzt werden.

Anerkannt wurde, dass das neue Bundesteilhabegesetz durchaus Verbesserungen enthalte, man wolle aber andererseits Verschlechterungen verhindern.

Die Lebenshilfe-Bewohner hatten sich – soweit sie in den WFB Werkstätten arbeiten – extra einen Tag Urlaub genommen. Mit dabei waren der kaufm. Geschäftsführer der Kreis-Lebenshilfe, Marius Bartos, und Wohnverbundleiter Langenfeld, Stefan Stahmann.

Autor:

Jürgen Steinbrücker aus Langenfeld (Rheinland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.