Expertise der GFL: CDU-Ratsherr Gefromm ist klar befangen

Johannes Hofnagel: Jochen Gefromm sollte sein Fehlverhalten öffentlich einräumen.

Lünen. CDU-Ratsherr und Getränkehändler Jochen Gefromm ist in der Debatte um die Baustellenregelung Bebelstraße klar befangen. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt die Expertise eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht. Diese hatte die GFL in Auftrag gegeben, nachdem die Verwaltung der Stadt Lünen auf diese zentrale Frage keine Antwort gegeben hatte.

„Unser Fachanwalt aus Köln hat das Verhalten von Herrn Gefromm geprüft. Für den Juristen ist offenkundig, dass sich der Ratsherr in der jüngsten Ausschuss-Sitzung für Sicherheit und Ordnung gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes „Baustelle Bebelstraße“ hätte für befangen erklären müssen. Er hätte sich weder an der Diskussion beteiligen noch an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Das regelt die NRW-Gemeindeordnung aus gutem Grund. Denn das Ehrenamt schließt eigennütziges Handeln aus“, so Johannes Hofnagel. Der GFL-Fraktionsvorsitzende verweist zudem auf die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lünen. „Herr Gefromm hatte ganz klar die Bringschuld, sich für befangen zu erklären. Niemand sonst war dafür zuständig.“

Ehrlichkeit und Redlichkeit

Der GFL-Fraktion gehe es nicht darum, eine Person an den Pranger zu stellen. „Uns geht es aber um Ehrlichkeit und Redlichkeit in der Politik. Für diese Werte stehen wir ein. Daran lassen wir uns auch selbst messen“, so Hofnagel. Der Fraktionsvorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die „höchst widersprüchlichen“ Aussagen des CDU-Ratsherrn und Getränkehändlers Gefromm hin. Erst habe Gefromm lautstark gegen das städtische Konzept einer Vollsperrung gekämpft und auf die vermeintlich fatalen Auswirkungen für seine Lkw-Flotte und seinen Vermietungsvertrag mit einem Discounter hingewiesen. Nachdem die GFL ihm öffentlich Befangenheit attestierte, erklärte er plötzlich auf Anfrage der Presse: Befangen könne er gar nicht sein, da sein Unternehmen ja gar nicht betroffen sei. Hofnagel: „Anstatt aufrichtig zu erklären, dass er es versäumt habe, sich für befangen zu erklären, versteigt er sich in diese Unwahrheit. Ich fordere Herrn Gefromm auf, sein Fehlverhalten öffentlich einzuräumen.“

Autor:

Alexander Ebert (GFL-Ratsfraktion) aus Lünen

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