KFZ-Steuer erstatten
Habe Sie schon den Antrag auf KFZ-Steuer-Erstattung gestellt?

Haben Sie schon den Antrag auf KFZ-Steuer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in der Zeit von 22 -05 Uhr gestellt.
Kraftfahrzeugsteuernummer:       
Text: Sehr geehrte Damen und Herren, 
da ich auf Grund des Infektionsschutzgesetzes mein KFZ in der Zeit von 22-05 Uhr nicht mehr betreiben darf, ich aber KFZ-Steuer für 365/366 Tage mit je 24 Stunden bezahlt habe, fordere  ich die entsprechende Differenz für den nicht genutzten Zeitraum zu erstatten. 

Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Autor:

Dieter God aus Lünen

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