Haushalt Lünen | Vol. 5 | BGH-Entscheidung zu Zinswetten der Kommunen

BGH-Urteil zu Zinswetten

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Am 28.04.2015 hat der BGH (Bundesgerichtshof) eine Entscheidung im Rechtsstreit der Stadt Ennepetal gegen die WestLB wegen der abgeschlossenen sogenannten Zins-Swaps (besser bekannt als "Zinswetten") getroffen.
Ennepetal hat ähnlich wie LÜNEN sogenannte Zinssatz-Swap-Verträge abgeschlossen, die mit hohen Verlusten einhergehen.

LÜNEN hat ebenfalls wegen Falschberatung gegen die WestLB geklagt und bis jetzt — wie auch Ennepetal — in den Vorinstanzen Recht bekommen.

Nach dem BGH-Urteil ist alles wieder auf Start gesetzt, a la Monopoly.
Der BGH hat in Sachen Ennepetal das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zur Neuverhandlung zurück verwiesen.
Das könnte für LÜNEN ebenfalls die hoffnungsfrohen bisherigen Urteile ins Gegenteil verqueren.

LÜNEN hat seit ihrer Klageeinreichungen gegen die WestLB alle Zahlungen auf die bestehenden Zinswetten eingestellt.

Vormals hatte LÜNEN für die Rechtsstreitigkeiten über 9 Mio. EUR zurückgestellt. Ob dies den tatsächlichen Risikobetrag darstellt ist mangels entsprechender Auskunftsbereitschaft der Stadtverwaltung nicht abschließend beurteilbar.
Auch die gewählten politischen Vertreter der Bürger haben keine genaue Vorstellung über das vakante Risiko.
Allerdings wird zumindest eine Vorstellung über die Dimension klar, falls die angestrengten Prozesse negativ enden und die Zahlungen fällig würden!

Man muss nicht Nörgler und Schwarzmaler sein, wenn einem bei dieser Konstellation ein ungutes Gefühl für LÜNEN beschleicht!

Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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