Mangelnde Transparenz des Beirates der Forensik zu den Bürgerinnen und Bürgern?

Mehr Demokratie zu wagen würde dem Planungsbeirat gut zu Gesicht stehen.

Enttäuschendes Abstimmungsergebnis kompromittiert Anwohner und interessierte Bürgerinnen und Bürger in Sachen einer offenen Informationspolitik über das Sachgeschehen.

Ein Planungsbeirat dem gemäß der Satzung des Maßregelvollzuggesetzes lediglich ein Fragerecht zugestanden wurde, hat in seiner Sitzung im September 2014 den Vorschlag, die Sitzungen des Beirates in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil zu gliedern mit Mehrheit abgelehnt.
Auch die zu Beginn einer Sitzung übliche „Fragestunde“ für die Bürgerinnen und Bürger im kommunalen Bereich wurde mehrheitlich ebenso abgelehnt und für nicht notwendig erachtet.

Das insbesondere Vertreter aus der Verwaltung und der Politik sich vehement dieser Öffnung sperrten, muss nachdenklich stimmen.

Die Meinung seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), dass Beiratssitzungen vom Grundsatz her nicht öffentlich seien, mag bislang gelebte Praxis sein, jedoch hätte der § 7 Absatz 4 der "Geschäftsordnung des LWL für die Beiräte von Maßregelvollzugseinrichtungen" durch ein für die Bürgerinnen und Bürger positives Votum den Weg der Beteiligung möglich gemacht.

Die doch bisher von den Verantwortlichen gepriesene Offenheit für die Allgemeinheit wurde an maßgeblicher Stelle unnötig ausgebremst.
Auch die Sorge einer Lähmung der Arbeit des Beirates durch Fragen aus der Öffentlichkeit zeichnet dieses Gremium nicht gerade aus.

Was gilt es zu befürchten, wenn womöglich kritische Fragen nicht erwünscht sind?

Barbara Christ

Autor:

Barbara Christ aus Lünen

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