Minister Schmeltzer mahnt Reformen im Berufskrankheitenrecht an Eidesstattliche Erklärung soll in bestimmten Fällen ausreichen

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat zum „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ (28.04.2016) Reformen im Berufskrankheitenrecht gefordert. „Hier besteht zum einen Handlungsbedarf, verstärkt präventiv tätig zu werden, aber auch das Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten zu reformieren“, erklärte Schmeltzer.

Zurzeit liegt eine Berufskrankheit dann vor, wenn sie dem Arbeitgeber haftungsrechtlich zuzurechnen ist. Zudem muss sie in der sogenannten Berufskrankheitenliste aufgeführt sein. Der NRW-Sozialminister kritisierte den Umstand, dass es den Betroffenen im Einzelfall immer noch schwer fällt, den juristisch „wasserfesten“ Beweis für einen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Berufstätigkeit zu erbringen.
Schmeltzer forderte daher Erleichterungen bei der Beweisführung: In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei der Insolvenz von Unternehmen, wenn die beweisbringenden Unterlagen im Betrieb nicht oder nicht mehr verfügbar sind, sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch mit einer eidesstattlichen Versicherung Berufskrankheiten anerkannt bekommen.

Zudem soll nach Schmeltzers Vorstellungen auch der Sachverständigenbeirat reformiert werden, der – derzeit noch auf ehrenamtlicher Basis tätig – quasi rechtsverbindliche Festlegungen zum Berufskrankheitenrecht mit weitreichenden Folgen für die Versicherten trifft.

„Durch gemeinsame Anstrengungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie der Unfallversicherungsträger kann dies mit Sicherheit gelingen“, zeigte sich der Sozialminister zuversichtlich. Das Ministerium führt bereits seit geraumer Zeit Expertengespräche zum Reformbedarf. Bei der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird der Minister das Thema erneut ansprechen.

Autor:

Harald Piller aus Lünen

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