Neuauflage des Förderprogramms „NRW hält zusammen … für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ Minister Schmeltzer: Vier Millionen Euro für Projekte gegen Armut

Foto: Land NRW / M. Hermenau | Foto: Foto: Land NRW / M. Hermenau
  • Foto: Land NRW / M. Hermenau
  • Foto: Foto: Land NRW / M. Hermenau
  • hochgeladen von Harald Piller

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Sozialministerium legt ein mit vier Millionen Euro ausgestattetes Programm zur Armutsbekämpfung in den Kommunen neu auf. „Damit fördern wir Modellprojekte und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die in benachteiligten Stadtteilen leben. Wir wollen ihre Chancen auf Teilhabe und ihre Lebensperspektiven verbessern“, sagte Sozialminister Rainer Schmeltzer zum heute veröffentlichten Projektaufruf „NRW hält zusammen … für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“.

„Es geht um bessere Zugänge zu Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitsangeboten“, so der Minister weiter, „aber auch um die Übergänge zwischen einzelnen Lebensphasen, wie etwa in die Kita oder von der Schule in Ausbildung und Beruf.“ Auch sollen die Betroffenen in Planungsprozesse zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes einbezogen werden.

Die Mikrozensus-Zahlen zeigen, dass die Schere zwischen Haushalten mit hohem und niedrigem Einkommen in NRW weiter auseinander geht. Ende 2014 waren rund 1,61 Millionen Menschen auf „Hartz IV“, Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen angewiesen. Der Anteil von Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen ist innerhalb von zwei Jahren von 10,7 Prozent auf 11,3 Prozent gestiegen(Vergleich der Jahre 2012 und 2014).

„Armutsstrukturen dürfen sich nicht weiter verfestigen“, so Schmeltzer. „Wir wollen keine soziale Spaltung, sondern Verbundenheit. NRW schiebt deshalb gezielt Projekte an, die benachteiligte Stadtteile stärken!“

Seit 2014 setzt Nordrhein-Westfalen die Landesinitiative „NRW hält zusammen … für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ um. Der gleichnamige Projektaufruf ist Teil davon.

Die Förderhöchstgrenze beträgt pro Projekt insgesamt 75.000 Euro für das laufende Jahr. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure, wie Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und -agenturen, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten. Antragsschluss ist der 30. April 2016.
Der Projektaufruf und weitere Infos unter www.nrw-hält-zusammen.nrw.de

Autor:

Harald Piller aus Lünen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.