Sparkasse Lünen a. d. Lippe || Notwendige Neubewertung des gefeierten Jahresergebnis 2016?

Foto: — geralt / pixabay —

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Am 26.06.2017 stellte der Sparkassenvorstand der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Lünen-Selm-Werne den Geschäftsverlauf des 1. Jahres nach Fusion vor.

Grundtenor: "Alles gut.
Geschäftszuwachs, Jahresergebnis mit 3,1 Mio. EUR deutlich besser als die geplanten 1 Mio. EUR."

Vorstand und Mitarbeiter erhielten entsprechend Lob aus den Reihen der Anwesenden, u. a. von Bürgermeister Christ (Werne).

Diese "frohe Kunde" wurde nachfolgend in der örtlichen Presse weitergegeben.

Der Sparkassenvorstand beschränkte sich jedoch leider nur auf verbale Ausführungen zum Geschäftsjahr, so dass der Bürgerschaft mangels konkreten Zahlenaufstellungen eine inhaltliche Bewertung des Vortrags schwer fällt.

Auch das Mitglied der Versammlung, Prof. Dr. Hofnagel (GFL), merkte mehrfach an, dass er in einigen Punkten aussagekräftigere Zahlengegenüberstellungen vermisse.

Doch interessanterweise ergab sich aus der Diskussion um die Höhe der von den Gewährsträger-Kommunen doch so dringlich benötigten Gewinnausschüttung dann doch noch ein Hinweis auf eine offensichtlich notwendige Korrektur der Bewertung des Jahresergebnisses.

Der Vorstand verwies nämlich auf eine gesetzlich geregelte "Ausschüttungsperre" für einen Betrag von 2,7 Mio. EUR des Gesamtgewinns von 3,1 Mio. EUR.
Dazu wurde ein Bezug hergestellt zu den notwendigen Neuerungen des Ansatzes der Pensionsrückstellungen der Mitarbeiter.

Zum Thema "Pensionsrückstellung" eine vereinfachte Darstellung vorangestellt:
Pensionsrückstellungen werden für die in der Zukunft liegenden Pensionszahlungen der in Rente gehenden Mitarbeiter (MA) gebildet.
Es wird also heute "Geld zurückgelegt", das bei Renteneintritt die Zahlungshöhe der Rente des jeweiligen Mitarbeiters gewährleisten soll.
Wenn also beispielsweise in 15 Jahren für einen MA rechnerisch monatlich 1.000 EUR benötigt werden, dann muss per heute berechnet werden, welcher Betrag "zurückzulegen" ist, der bei x-% Zinsen diese 1.000 EUR erbringt.
Vereinfacht wurde bislang zur Feststellung des anzuwenden Zinssatzes der Durchschnittswert der letzten 7 Jahre herangezogen.

Problem dabei: bekanntermaßen ist seit Jahren ein anhaltender Zinsverfall eingetreten. D. h. geringere Zinsen bedeutet ein immer höherer Anfangsbestand des "Rückstellungsbetrags".
Das reißt naturgemäß stetig größere Löcher in die Jahresergebnisrechnung der Unternehmen.

Um dies abzumildern, wurde Anfang 2016 gesetzlich geregelt, dass nicht mehr der Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre sondern nun der letzten 10 Jahre zur Rechnung herangezogen werden muss.
Das soll diesen ansonsten eklatanten Anstieg der Rückstellungsbeträge zumindest abmildern.

Trotz der Schwierigkeiten ohne konkrete Zahlenbelege den Zusammenhang im Einzelnen nachvollziehen zu können, kann wohl folgende Schlussfolgerung für die Bewertung des Jahresergebnisses der Sparkasse überlegt werden:

Aus der rechnerischen Umstellung des durchschnittlichen Zinssatzes von 7 Jahre auf 10 Jahre ergibt sich bei der Sparkasse eine rechnerische Verminderung des Betrages der Pensionsrückstellungen um 2,7 Mio. EUR.
Für solche "rechnerische" Entlastungen ist gleichzeitig eine "Ausschüttungssperre" gesetzlich vorgegeben worden (angabegem. eben diese 2,7 Mio. EUR).
Dies ist wohl dem Vorsichtdenken geschuldet, dass über einen langen Zeitraum sich die Berechnungsergebnisse wieder angleichen und somit bei Ausschüttung dieser rechnerischen Absenkung per heute diese Beträge in der Zukunft gegebenenfalls fehlen könnten.

Dieser Anteil am Jahresergebnis hat also überhaupt Nichts mit dem operativen Geschäft der Sparkasse zu tun, sondern ist ein rein rechnerisches Konstrukt.

Operativ ist somit lediglich ein Ergebnisanteil von 0,4 Mio. EUR erwirtschaftet worden, womit in Gegenüberstellung zum genannten Planergebnis von 1 Mio. EUR eine deutliche negative Abweichung zu vermelden ist!
Ein diesbezüglich ergänzender Hinweis zur Einwertung des Jahresergebnisses hätten Vorstand und anwesende Mitglieder des Verwaltungsrates gut zu Gesicht gestanden.

Müssen in der heutigen Zeit der "Fake-News" nicht auch unterlassene Infos zur eindeutigen Klarstellung von Sachverhalten der Bürgerschaft gegenüber der Fake-Kategorie zugeordnet werden?
Dazu möge sich Jeder selber seine Meinung bilden!

PS:
In dem Zusammenhang noch ein "Schmankerl".
Mit diesem Thema brauchen sich die Stadtwerke Lünen nicht zu befassen.
Die SWL hat konsequenterweise seit 2006 keine Rückstellungen mehr für ihre Pensionäre angesammelt.
Der fehlende Betrag beläuft sich immerhin bis 2015 auf gut 21 Mio. EUR.
Dazu an anderer Stelle demnächst mehr.

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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