Straßenverkehr: Verbesserung im Verkehrsfluss und der -Sicherheit

Die Fraktion Gemeinsam Für Lünen beantragt in der nächsten Ausschusssitzung für Sicherheit und Ordnung, die Einführung weiterer Kreisverkehre in Lünen zu prüfen. Es geht bei diesem Antrag in erster Linie darum, die zum Großteil sehr positiven Erfahrungen von Kreisverkehren endlich auch in Lünen vermehrt zu nutzen. An vielen Stellen in Lünen läuft der Verkehr einfach nicht.

Initiative zur Einführung weiterer Kreisverkehre:

An folgenden Kreuzungsbereichen kann sich die GFL mittelfristig sehr gut die Realisierung von Kreisverkehre vorstellen:

• Kreuzung Kupferstraße/Dortmunder Straße (im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B54)
• Kreuzung Kurt-Schumacher-Str. / Bebelstr. / Gahmener Str. / Kupferstr.
• Kreuzung Kamener Str. / Kurt-Schumacher-Str. / Viktoriastr.
• Kreuzung Kamener Str. / Zwoller Alle / Brückenkamp
• Kreuzung Konrad-Adenauer Str. / Moltkestraße / Dortmunder Straße
• Kreuzung Brambauer Str. / Brunnenstr. / Wethmarheide
• Kreuzung Königsheide / Waltroper Str. / Mengeder Str. / Brechtener Str. (Hufnagel-Kreuzung)
• Kreuzung Borker Str. / Alstedder Str.

Der Prüfantrag mit einer sich daraus ergebenden evtl. Realisierung von weiteren Kreisverkehren sollte in die mittelfristige Verkehrsplanoptimierung eingehen. Parallel sollten Fördermöglichkeiten zur Verkehrsflussoptimierung und Finanzierung von Kreisverkehren aufgezeigt werden.

Begrüßen würde die GFL-Fraktion, wenn alle Fraktionen und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sich aktiv in die Überlegungen einbringen und sinnvolle Vorschläge zur Einführung weiterer Kreisverkehre unterbreiten.

Antrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsbegrenzung:

Weiterhin wurde in einem zweiten Antrag vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Prüfung zur Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf kritischen Straßenabschnitten jeweils in beide Fahrtrichtungen zu beauftragen: Hierbei handelt es sich um folgende Bereiche:
• Bebelstraße: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
von der Süggelstraße bis zur Jägerstraße;
• Jägerstraße: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
von der Bebelstraße bis zur Heinestraße;
• Moltkestraße: durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
von der Konrad-Adenauer-Straße bis zum Ortsausgangsschild;
• Alstedder Straße: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
vom Römerweg bis zur Kreuzung Im Drubbel/Am Steinkreuz/Alstedder Str.

Der Straßenverkehr und insbesondere der Schwerlastverkehr über die Bebelstraße haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Durch die langfristige Sperrung der Gahmener Straße wird dies noch verstärkt. Dadurch hat die Lärmbelastung für die Anwohner stark zugenommen. Hinzu kommen die Erschütterungen in den Anliegerhäusern, so dass etliche Anwohner – vor allem in den Wohnungen des „Negerdorfes“ direkt an der Bebelstraße – über Gläserklirren in ihren Schränken klagen, wie sie GFL-Ratsmitgliedern berichtet haben. Auch ist hinsichtlich der Heinrich-Bußmann-Schule, die direkt an der Bebelstraße liegt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ratsam. Die Einführung einer 40er-Strecke würde die Situation enorm verbessern.

Zu prüfen ist, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Jägerstraße zwischen Bebelstraße und Heinestraße möglich und sinnvoll ist. Dieser Abschnitt ist sehr stark frequentiert und wird vor allem von vielen Kindern wegen der umliegenden Schulen und Kitas sowie Spielflächen genutzt.

Außerdem soll geprüft werden, ob die bisherige 30er-Strecke auf der Moltkestraße bis zur Konrad-Adenauer-Straße verlängert wird. Anlieger beklagen, dass dort sehr schnell gefahren wird und die Unfallgefahr hoch ist, wie tödliche Unfälle bereits gezeigt haben.

Zahlreiche Forschungsarbeiten – so eine Studie von Frau Prof. Maria Limbourg von der Uni Essen-Duisburg – zeigen, dass

• der Verkehr bei Tempo 30 gleichmäßiger fließt und die Fahrzeit sich nur unwesentlich erhöht (auf einen Kilometer um 40 Sekunden),
• sich weniger Unfälle ereignen als bei Tempo 50,
• Unfälle weniger schwere Folgen haben,
• schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Behinderte und Senioren deutlich sicherer sind und
• nicht zuletzt der Lärm um drei Dezibel sinkt, was als Halbierung wahrgenommen wird.
Während ein Auto mit Tempo 30 mit Einleitung des Bremsvorgangs bereits nach 14 m schon steht, ist ein Fahrzeug mit Tempo 50 km/h an der gleichen Stelle immer noch mit 50 km/h unterwegs. Es steht erst nach 28 Metern, davon sind 14 Meter ungebremste Fahrt während der sogenannten Schrecksekunde. Forschungen zufolge dauert die Zeit bis zu einer Reaktion bei vielen Menschen bis zu 1,5 Sekunden. Es muss also eventuell mit noch längeren Strecken in ungebremster Fahrt gerechnet werden. Bei Tempo 30 entspricht eine Sekunde bis zur Reaktion 8,3 Metern zurückgelegter Strecke.
Mit Tempo 30 nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ab. Ist ein Zusammenstoß jedoch unausweichlich, sind die Verletzungsfolgen geringer. Denn prallt ein Fahrzeug mit 50 km/h mit einem Fußgänger zusammen, entspricht der Unfall einem Sturz aus 10 Metern Höhe, und die Überlebenschancen für den Fußgänger liegen bei gerade einmal 30 Prozent. Ist das Auto dagegen mit Tempo 30 unterwegs, entspricht eine Kollision einem Sturz aus 3,5 Metern. Die Überlebenschancen steigen auf 90 Prozent.
Empirische Untersuchungen bestätigen, dass es bei maximal 30 km/h in der Stadt weniger schwer Verletzte oder Tote gibt, insbesondere sind weniger Kinder darunter. Die bisher umfangreichste Studie überhaupt (von 1986 bis 2006) über die Einführung von Tempo-30 Zonen in London ergab z. B. folgende Ergebnisse:
– Unfallzahlen insgesamt: minus 42 Prozent
– Unfälle mit Todesopfern. minus 35 Prozent
– Unfälle mit Beteiligung von Kindern unter 15 Jahren: minus 46 Prozent
– Schwere Unfälle und solche mit Todesopfern bei Kindern: minus 50 Prozent

In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten sehen wir für die vier o.g. Streckenabschnitte in Lünen jeweils Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 bzw. 40 km/h als sinnvoll an.

Bekanntlich wird es wegen einer geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung in naher Zukunft für die Kommunen einfacher sein, in eigener Zuständigkeit 30er- bzw. 40er-Strecken innerhalb des Stadtgebietes auszuweisen. Entsprechend sollten wir die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzungen vorbereiten und mit Blick auf die überzeugenden Vorteile zeitnah an entsprechenden Streckenabschnitten in Lünen einführen.

Autor:

Gerd Kestermann aus Lünen

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