Verwaltungsgericht prüft Ratsbeschlüsse zur Sparkassen-Fusion

Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Lünen und der Stadtsparkasse Werne

Der Vertrag über die Fusion der Sparkasse Lünen und der Stadtsparkasse Werne konnte entgegen der ursprünglichen Planung am 4. November 2015 nicht unterzeichnet werden. Ein Antrag des GFL-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Johannes Hofnagel auf Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dies verhindert.

Johannes Hofnagel hatte zur Ratssitzung einen umfassenden Fragenkatalog zur Fusion vorgelegt, der zum Großteil nicht beantwortet wurde. Das in der Ratssitzung anwesende Vorstandsmitglied der Sparkasse Lünen, Heiko Rautert, bezog sich häufig auf seine Verschwiegenheitspflicht gemäß Sparkassengesetz. Dies war für die GFL-Ratsfraktion nicht akzeptabel. „Wenn man über eine Millionenfusion entscheiden soll, dann benötigen wir zunächst Informationen, um dann im nächsten Schritt die Vorteilhaftigkeit der Fusion für Lünen bewerten zu können. Insbesondere geht es auch um die Konditionen der Fusion und die Fusionspläne. Mit Blick in den Vertrag kann der Eindruck entstehen, dass Werne als Partner gegenüber Lünen bevorteilt wird. Dies ist zu klären und zwar mit den angeforderten Informationen“, betonte Fraktionschef Hofnagel.

Die Stadt hat dem Verwaltungsgericht am 3. November eine so genannte Stillhaltezusage bis zum kommenden Dienstag (10. November) gegeben, damit es Zeit für die gerichtliche Prüfung des Sachverhalts gewinnt. D. h. bis zum 10.11.2015 darf der Fusionsvertrag von der Stadt Lünen nicht unterzeichnet werden.

Hofnagel, der den Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen in seiner Funktion als Ratsmitglied gestellt hat, aber natürlich auch im Namen seiner GFL-Fraktionskollegen und eigentlich aller an Informationen interessierter Ratsmitglieder handelt, kritisiert weiterhin, dass ein weder vom Rat noch vom Verwaltungsrat der Sparkasse Lünen gewähltes und somit nicht legitimiertes „Verhandlungsteam“ die fragwürdigen Konditionen der Fusion ausgehandelt hat. „Für mich ein nicht hinnehmbarer Fall von Hinterzimmer-Politik.“

Die Fusion durfte der Rat nach Ansicht der GFL nicht einfach im Blindflug durchwinken. Der Rat ist nach Aussage von Johannes Hofnagel nicht ausreichend informiert und das gesetzlich verankerte Informationsrecht der Ratsmitglieder wurde in der letzten Ratssitzung zur Fusion seitens des Sparkassenvorstands in nicht akzeptabler Weise missachtet. Mit Hinweis auf § 22 des Sparkassengesetzes wurden zahlreiche wichtige Fragen und angeforderte Informationen der GFL-Ratsmitglieder in der Ratssitzung nicht beantwortet bzw. bereitgestellt. „Damit reichen die Informationen für die Bewertung der geplanten Fusion nicht aus. Die gewünschten Informationen hätten zumindest im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung gegeben werden müssen“, erklärt das Ratsmitglied Prof. Dr. Hofnagel. Ihm ist es wichtig, dass das Informationsrecht der Ratsmitglieder grundsätzlich gestärkt wird. Denn nur bei guter Information der Mitglieder des Rates, können sie die Sachlage bewerten und am Ende für Lünen vorteilhafte Entscheidungen treffen.

Der Fragenkatalog und die Anträge der GFL-Fraktion zu der Ratssitzung am 29.10.2015 sind dieser Presseinformation als Anlage beigefügt.

Nachfolgend die Abschrift des Fragenkatalogs und die Anträge der GFL-Ratsfraktion/Ratsmitglieder zu der Ratssitzung am 29.10.2015:

An den Bürgermeister und
die Mitglieder des Rates der Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen Lünen, 29.10.2015

Ratssitzung am 29.10.2015
TOP II.5 „Vereinigung der Sparkasse Lünen mit der Stadtsparkasse Werne“
Anträge und Anfragen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

in meiner Funktion als Mitglied des Rates der Stadt Lünen und aufgrund des mir laut Gemeindeordnung NRW persönlich zustehenden Informationsanspruchs und Informationsrechts beantrage ich, zum Tagesordnungspunkt II. 5 „Vereinigung der Sparkasse Lünen mit der Stadtsparkasse Werne“ der Ratssitzung am 29.10.2015 die folgenden Fragen in der gebotenen Form zu beantworten bzw. die u. g. Informationen/Unterlagen bereit zu stellen:

1. Kurze grafische oder tabellarische Darlegung der Entwicklung wichtiger Ertrags-, Bilanz- und Risikokennzahlen der beiden Sparkassen seit 2005 mit Kurzerläuterungen zu bedeutenden und auffälligen Aspekten

2. Vorlage bzw. Möglichkeit zur Einsichtnahme der Wirtschaftsprüfungsberichte oder zumindest der für eine Fusionsabsicht relevanten Passagen der Sparkasse Lünen und der Stadtsparkasse Werne für die letzten drei Jahre

3. Vorlage einer Mittelfristplanung der beiden Sparkassen (stand alone) und der fusionierten Sparkasse mit aussagekräftigen Erläuterungen der Planungsannahmen und Optimierungsmaßnahmen im Zuge der Fusion; die Vergleichbarkeit der Planungen ist ggf. herzustellen mit Blick auf Planungsannahmen, zu beachtender Rahmenbedingungen und Betriebsvereinbarungen u.a.

4. Vorlage üblicher Unternehmensbewertungen (Ertragswert-/DCF-Bewertung und Substanzbewertung) für folgende Einheiten (die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des INSTITUTS DER WIRTSCHAFTSPRÜFER, IDW Standard S 1, sollten selbstverständlich beachtet werden):
a. Sparkasse Lünen
b. Stadtsparkasse Werne
c. Fusionierte Sparkasse unter Berücksichtigung von Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten

5. Bericht zur gezielten Chancen-/Risikoprüfung der Fusion und in erster Linie des möglichen Fusionspartners, der Stadtsparkasse Werne. Insbesondere zu folgenden Aspekten und Prüfungsbereichen sollten belastbare Informationen vorgelegt werden (sofern hierzu bisher kein Wirtschaftsprüfer beauftragt wurde, sollte dies in dem üblich gebotenem Maße nachgeholt werden):
a. Detaillierte Prüfung und Berichterstattung zur Nachhaltigkeit der Ertragskraft: In diesem Zuge ist die Stadtsparkasse Werne insbesondere hinsichtlich möglicher Investitionsstaus und ihrer Geschäftsausrichtung zu untersuchen. Ebenso ist die Vergleichbarkeit der Ertragsprognosen herzustellen (gleiche Planungsannahmen sowie Anpassung evtl. unterschiedlicher Rahmen- und Betriebsvereinbarungen in den beiden Sparkassen). Erst auf Basis der dann bereinigten und dann vergleichbaren Ergebnis- und Bilanzdaten, sind die beiden Fusionskandidaten kennzahlenmäßig gegenüberzustellen.
b. Risikoorientierte Schwerpunktprüfung des Kreditportfolios
c. Prüfung rechtlicher Risiken
d. Prüfung stiller Reserven und Lasten sowie die detaillierte Aufstellung nicht betriebsnotwendigen Vermögens bei den beiden Sparkassen

6. Darlegung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen bei der Sparkasse Lünen zur Vorbereitung der Fusion. Hierzu stellen sich u.a. folgende Fragen: Was passiert mit nicht betriebsnotwendigem Vermögen der Sparkasse (Immobilien- und Kunstbesitz u.a.)? Inwiefern ist gesichert, dass evtl. Erträge hieraus nur den Städten Lünen und Selm in den üblichen Quoten zufließen?

7. Nachvollziehbare Darlegung und Begründung der in dem Fusionsvertrag fixierten Quoten zur Beteiligung an den Jahresergebnissen und den Steuerzahlungen

8. Nachvollziehbare Darlegung und Begründung der in dem Fusionsvertrag dargelegten Sitzverteilungen in der Verbandsversammlung und in dem Verwaltungsrat

9. Nachvollziehbare Darlegung und Begründung der Vorstandsgröße und Vorstandsbesetzung der fusionierten Sparkasse

10. Warum äußert sich der Vorstandsvorsitzende Ulrich Fischer nicht zu der Fusion? Wir benötigen klare Informationen zu dem Status des Anstellungsvertrags mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse, Ulrich Fischer, da es sehr ungewöhnlich ist, dass sich Herr Fischer zu dem Thema der Fusion nicht äußert oder nicht äußern darf (?). Gab es / gibt es Probleme, Meinungsverschiedenheiten o.ä. zwischen den Vorständen, dem Verwaltungsrat und Herrn Fischer? Falls ja, welche?

11. Nachvollziehbare Erläuterungen der Besetzung der wichtigen Gremienfunktionen (Vorstandsvorsitz, Verwaltungsratsvorsitz und Verbandsversammlungsvorsteher).

12. Erläuterungen zu dem Umgang mit den Stiftungen der Sparkasse Lünen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass das aktuelle Stiftungsvermögen nur den Städten Lünen und Selm zufließt. Wie wird dies bei einer Fusion sichergestellt?

13. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die beiden Sparkassen zusammen zu führen. Warum wurde die in dem Vertrag dargelegte Möglichkeit gewählt? Uns fehlt eine Kurzgegenüberstellung der Fusionsmöglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen aus Sicht der Stadt Lünen/Sparkasse Lünen sowie aus Sicht der fusionierten Sparkasse.

14. Warum wird der Rat erst jetzt in die Fusionsthematik eingebunden? Üblich und geboten ist eine frühzeitige Einbindung der Gesellschafter und somit des Rates. Warum wurde davon abgewichen?

15. Wer ist Mitglied der in der Vorlage angesprochenen Verhandlungskommission? Warum sind die Mitglieder nicht durch den Rat der Stadt Lünen festgelegt und entsandt worden?

16. Warum wurden die für eine Beurteilung einer Fusionsabsicht erforderlichen Informationen den Fraktionen bisher nicht zur Verfügung gestellt? Wer ist für die bisher nicht erfolgte Bereitstellung verantwortlich?

17. Wie beurteilt der Kämmerer der Stadt Lünen und das Beteiligungscontrolling der Stadt Lünen die Fusionsabsicht? Wo sind die Einschätzungen und Beschlussempfehlungen dieser fachverantwortlichen Stellen unserer Verwaltung?

18. Welche Vereinbarungen sind getroffen worden, zum Geschäftsbetrieb der beiden Sparkassen bis zur tatsächlichen Umsetzung der Fusion?

Für den Fall, dass die o.g. Fragen nicht beantwortet bzw. die o.g. Informatio-nen/Unterlagen nicht bereitgestellt werden, beantrage/n ich/wir,

1. die Beschlussfassung bis auf weiteres zu vertagen und

2. dass der Rat die von der Stadt Lünen in die Gremien der Sparkasse Lünen (Verbandsversammlung und Verwaltungsrat) entsandten Vertreter anweist, auf die Beantwortung der o.g. Fragen und die Bereitstellung der angeforderten Informationen in ihrer Gremienarbeit hinzuwirken.

Ich/Wir verlange/n die Bereitstellung der o.g. Informationen. Sofern bei einigen der o.g. Aspekte vermeintliche Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, kann/sollte ggf. im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung verhandelt werden. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 22 Sparkassengesetz NRW greift nicht gegenüber dem Rat unserer Stadt Lünen, die Anstaltsträgerin ist.

Wesentliche Fragen und zu klärende Aspekte zur vorgeschlagenen Sparkassenfusion wurden bereits in dem Gespräch mit den Bürgermeistern der Städte Lünen und Selm mit den Fraktionsvorsitzenden der jeweiligen Stadträte am 3. September 2015 in den Räumen der Sparkasse Lünen durch den GFL-Fraktionsvorsitzenden Prof. Hofnagel gegenüber dem Sparkassenvorstand Herrn Rautert und dem Verwaltungsratsvorsitzenden Schwarz adressiert und dargelegt. Ergänzend wurden Fragen und ungeklärte Sachverhalte per Email am 16.10.2015 an Herrn Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick sowie dem Sparkassenvorstandsmitglied Herrn Rautert zugesandt.

Bedauerlicherweise sind bis heute die Fragen und Sachverhalte zum Großteil nicht bzw. nicht ausreichend durch entsprechende Unterlagen beantwortet/geklärt worden. Auch in den Gesprächen mit Herrn Rautert am 5. Oktober sowie mit den Herren Rautert und Lohmann (Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Werne) am 21. Oktober konnten die Informationsdefizite nicht in der gebotenen Form aufgehoben werden.

An dieser Stelle muss die Frage gestellt werden, ob zumindest der Vorstand der Sparkasse in Anlehnung an die Vorstandshaftung verpflichtet ist, die unklare Beschlusslage durch ausreichende Informationsbereitstellung gegenüber dem Verwaltungsrat und der Verbandsversammlung sowie dem Rat der Stadt Lünen zu beseitigen. Es handelt sich bei den angeforderten Informationen, um übliche Aspekte, die bei einer Fusion standardgemäß mit der anzusetzenden kaufmännischen Sorgfaltspflicht zu bearbeiten und gegenüber den Entscheidungsträgern darzulegen sind. Dies sind übliche Standards bei Fusionen und Unternehmens-übernahmen, die auch in Lünen durch die Sparkasse Lünen beachtet werden sollten.

Sollte sich an dieser misslichen Informationslage nichts ändern, ist die vorgeschlagene Sparkassenfusion aus unserer Sicht aktuell nicht entscheidungsreif. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens kann ohne die o. g. Informationen nicht belastbar und mit der gebotenen Sorgfaltspflicht bewertet werden! Es liegt somit keine Beschlussfähigkeit vor.

Die o. g. Anträge und Anfragen wird die Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Gemeinsam Für Lünen (GFL) ebenfalls in entsprechender Form stellen.

Bei Rückfragen und beratendem Gesprächsbedarf stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Prof. Dr. Johannes R. Hofnagel)

Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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