Zwei Wahlplakate aus dem Europawahlkampf
Wegen Volksverhetzung: Stadt Lünen zeigt Partei „Die Rechte“ an

Die Stadt Lünen verklagt die Partei "Die Rechte".

Die Stadt Lünen hat heute, 28. Mai, bei der Staatsanwaltschaft Dortmund eine Strafanzeige gegen die Partei „Die Rechte“ gestellt. Zwei Wahlplakatmotive der Partei erfüllen nach Ansicht der Stadt den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch. Die Partei hatte im Zuge ihres Europawahlkampfes Plakate aufgehängt, auf denen zu lesen war „Wir hängen nicht nur Plakate“ sowie „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück.“

Am Freitag, 24. Mai, hatte bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, wonach der Partei untersagt worden war, die Plakate aufzuhängen. Die Stadt Lünen ist der Auffassung, dass die Plakate auch strafrechtlich relevant sind. In ihrer Strafanzeige berief sie sich unter anderem auf die Entscheidung des OVG vom Freitag.

Das OVG hatte in seinem Beschluss unter anderem hervorgehoben, dass die Motive dazu geeignet seien, den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken

Plakate wurden entfernt

Die Stadt Lünen hatte am späten Freitagnachmittag von dem Beschluss des OVG erfahren und die bestehende Erlaubnis zum Aufhängen von Plakaten der Partei widerrufen. Weil wegen des Wochenendes nicht damit zu rechnen war, dass die Partei die Plakate rechtzeitig vor der Wahl selbst hätte abhängen können, entfernten Mitarbeiter der Verwaltung die Plakate im Stadtgebiet.

Autor:

Lokalkompass Lünen / Selm aus Lünen

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