Aktion: Fahrerflucht-Fälle steigen in Lünen

Bezirksbeamter Jörg Onischke von der Polizei Lünen informierte Kunden wie Wolfgang Dittert am Freitag über die Aktion. | Foto: Magalski
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Tatort Supermarkt-Parkplatz: Rempler mit dem Einkaufswagen an Autos, ein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug beim Ausparken oder die Macke an der Tür: Fahrerflucht hat viele Gesichter! Die Polizei startete am Freitag in Kooperation mit vielen Geschäften in Lünen eine Präventiv-Aktion.

Die Informations-Kampagne der Polizei hat ihre Gründe. "Lünen zeigt in den letzten zwei Jahren eine negative Entwicklung - rund jeder vierte bis fünfte Unfall ist eine Fahrerflucht", berichtet Günter Overbeck, leitender Polizeidirektor der Direktion Verkehr der Polizei in Dortmund, von einer alarmierenden Zunahme der Fälle. Die Polizei erwartet in diesem Jahr sogar einen neuen negativen Top-Wert und verteilte deshalb am Freitagvormittag zum Auftakt der Aktion am Einkaufszentrum an der Wehrenboldstraße Flyer mit Hinweisen zum Thema Fahrerflucht. Ein Tipp in dem Faltblatt: Die Kennzeichen der neben dem eigenen Fahrzeug geparkten Autos vor dem Einkauf notieren oder die Parksituation fotografieren, so hat man im Falle einer Beschädigung zumindest eine erste Spur. Supermarkt-Parkplätze sind ein Klassiker für Fahrerfluchten. Viele Autos, Kommen und Gehen und volle Einkaufswagen. Die Berührung zwischen Einkaufswagen und Auto inklusive Beschädigung gilt nämlich ebenfalls schon als Verkehrsunfall.

Zettel an der Windschutzscheibe ist keine gute Idee

Die Statistik spricht gegen den vermeintlichen "Sinn" einer Fahrerflucht. "Der Unfallverursacher sollte nicht kalkulieren, dass er die Sache unerkannt übersteht", sagte Günter Overbeck. Die Polizei klärt nach seinen Angaben bei Sachschäden etwa jede zweite Fahrerflucht auf, bei Unfällen mit Verletzten sind es zwei Drittel. "Keine Experimente und die Polizei informieren", appelliert Overbeck. Ein Zettel mit Namen und Handynummer an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs schützt im Ernstfall nicht vor einer hohen Strafe. Fahrerflucht ist ein sogenanntes Offizialdelikt, die Anzeige geht also in jedem Fall ihren Weg bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Strafe ist auch abhängig von der Schwere des Falls: Geldstrafe nicht unter dreihundert bis fünfhundert Euro, Entzug des Führerscheins, Punkte in Flensburg oder sogar Gefängnis. "Zeugen einer Fahrerflucht sollten daran denken, dass es beim nächsten Mal auch ihr Auto treffen könnte und dann wären sie über Zeugen sicher froh", so Polizei-Pressesprecherin Nina Vogt.

Thema "Fahrerflucht" im Lokalkompass:
>Motorradfahrer wird Opfer von Fahrerflucht

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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