Arnsberger Forensikbescheid für Lünen – neue Chancen für die Lüner Politik und Verwaltung?

Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 15.06.2015

Die Bezirksregierung Arnsberg (BRA) erklärte am 15. Juni 2015, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer Forensik (Maßregelvollzugsklinik mit 150 Plätzen) auf dem Gelände der ehemaligen „Zeche Victoria I/II“ in Lünen gegeben ist.

PRO Victoria ist nach Wertung der behördlichen Zustimmung überzeugt, dass die Entscheidung der BRA vollumfänglich nachvollziehbar und dem Sachverhalt entsprechend auf 23 Seiten plausibel begründet ist:

Von anfänglich 19 im Landgerichtsbezirk Dortmund nach Kriterien beurteilten Grundstücken blieben drei Grundstücke übrig, die einer vertieften planungsrechtlichen Zulässigkeitsprüfung unterzogen wurden: Lünen

Erlensundern, Unna-Massen, Lünen Victoria I/II. Erlensundern wurde wegen seiner unzureichenden Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur nicht in Betracht gezogen. Unna-Massen, ehemalige Landesstelle, steht aufgrund aktueller und zukünftiger Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht zur Verfügung. Der Bedarf, die räumliche Lage, die konkrete Eignung des Grundstücks und die Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers der Victoria I/II- Zechenbrache sprechen laut NRW-Gesundheitsministerium für den Neubau einer Forensik an dieser Lüner Stelle.

Die Entscheidung des Ministeriums und der BRA wurden durch eklatante stadtplanerische Versäumnisse und Schwächen auf Lüner Seite begünstigt:

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1980 (seit rund 35 Jahren so gut wie nicht umgesetzt!) entspricht nach Angaben der Stadt Lünen nicht mehr den Zielen der Stadtentwicklung.

Die schalltechnische Begutachtung (Fa. Spee etc.), die Bestandteil der Zustimmung ist, räumt bestehende Bedenken gültig aus. Im östlichen Bereich ist der 5,5m hohe Schutzzaun lediglich bis zu einer Höhe von 4m als Lärmschutzwand auszuführen. Der vorhandene Parkplatz darf und soll weiter genutzt werden, wobei laut BRA für die nachgewiesenen Schadstoffkonzentrationen noch ergänzende Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen sind.

Für PRO Victoria ist auffällig, dass etliche Ausführungen der BRA die schriftlich geäußerten Bedenken der Rechtsanwaltskanzlei Wolter & Hoppenberg vom 10.11.2012 aufgreifen. In Anwesenheit der Lüner Ratsmitglieder hatte Herr Rechtsanwalt Tyszewski schon in seiner Ausarbeitung zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Stadt Lünen gegen die Ansiedlung einer Forensik deutlich gemacht, dass eben die Stadt Lünen dem gewichtigen öffentlichen Belang an der Schaffung notwendiger Plätze des Maßregelvollzuges „wenig städtebaulich entgegenzusetzen hat“.

Schon damals vor ca. drei Jahren prognostizierte Herr Tyczewski, dass eine Klage der Stadt gegen die Zustimmungsentscheidung der BRA mit erheblichen Risiken verbunden wäre (Beispiel Herne). PRO Victoria hält daher, wie seit Bestehen dieser Bürgergemeinschaft, eine Klage gegen diese Zustimmung nicht für verantwortbar. Denn eine Klage ist einerseits der Sache nach aussichtslos und zum anderen wegen der zu erwartenden Prozesskosten (ca. 100-150.000 Euro zu Lasten der Stadtkasse) aus haushaltsrechtlicher Sicht verantwortungslos.

Was heißt dies für die Lüner Verwaltung und Politik? Kooperation, nicht Konfrontation kann nur die Lösung sein: Juristische Realitäten sind anzuerkennen, und in künftigen Gesprächen mit den Düsseldorfer Stellen sind Verbesserungen, Kompensationen oder Gegenleistungen für die Lüner Situation auszuloten. Die vom Land angestrebte Forensik-Fertigstellung zu 2020 bei einer geplanten Bauphase von vier Jahren dürfte allen Beteiligten genügend Raum für ein konstruktives Miteinander lassen, um Vorteile für Lünen zu erreichen.

Im Sinne einer solchen konstruktiven Kooperation hat PRO Victoria z.B. vorgeschlagen, das RWE-Gelände in die Bauplanungen mit einzubeziehen. Für die Lüner Politik entsteht dadurch die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna und den Grundstückseigentümer RWE die bislang ablehnende Haltung der Lüner Verwaltung zu überprüfen. Die PRO Victoria zugänglichen Unterlagen geben eindeutig wieder, dass eine Errichtung der Forensik auch auf dem RWE-Gelände möglich ist. Nicht nur von den Spitzen Lüner Fraktionen und Siedlergemeinschaften wurde bereits Unterstützung signalisiert, falls fest stünde, dass eine Forensik von Lünen nicht fern gehalten werden könne.

Auch die bislang diesen Sachargumenten sich verschließenden Befürworter einer Klage in den Reihen der CDU, GFL und der angegliederten BI „Lünen ohne Forensik“ sollten angesichts der nun durch die BRA geschaffenen Rechtslage ihre Gegenargumente überprüfen und endlich vollständig offenlegen. Kindisch trotzige Schlagworte wie „Forensik JA, aber nicht auf Victoria“ ignorieren Rechtstatsachen und wollen den erwachsenen Zuhörern bzw. Wählern nur etwas vorgaukeln.

Nebenbei bemerkt: Das Land hat nicht nachzuweisen, ob ausgeschlossen werden kann, dass beliebige alternative Standorte, an denen eine Forensik ohne oder mit weniger schwerwiegendem Eingriff in die Planungshoheit errichtet werden könnte, zur Verfügung stehen. Die Befürworter einer Klage sollten zumindest sich aufdrängende Standorte ausweisen, die besser geeignet sind als das ausgesuchte Gelände. Diese selbst gestellte Aufgabe haben sie bislang überhaupt nicht leisten können.

Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria:
Stephan Gorski (Vors.), Barbara Christ (Stellv. Vors.),
Hans Laarmann (Vorst. Technik)

Autor:

Stephan Gorski aus Lünen

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