Investor plant Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Niersteheide / Sonnenweg in Lünen-Süd

Wahrung des Wohls der Lüner Bürger?

Die Stadt Lünen, vertreten durch das Amt für Stadtplanung, plant aktuell unterschiedliche Maßnahmen zur Veränderung des Ortsteils Lünen-Süd, bei deren Umsetzung fraglich ist, ob das Wohl der Lüner Bürger hierdurch tatsächlich wahrgenommen und gewährleistet wird:

Bei einem durch die Stadt durchgeführten Runden Tische in Lünen Süd am 20. Juni 2018 wurden unterschiedliche Ortsteil-Projekte vorgestellt, so unter anderem eine Machbarkeitsstudie zu Schulstandorten in Lünen Süd und zu der weit fortgeschrittenen Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich der Straßen Niersteheide und Sonnenweg im südlichen Lünen Süd an der Stadtgrenze zu Dortmund. Die Teilnahme der Bürger an diesem Runden Tisch war auch aus Sicht der seitens der Stadt Lünen anwesenden Mitarbeiter der Lüner Stadtplanung erstaunlich groß. Allerdings hatte nicht eine besondere Einladung der Stadt Lünen oder des Amtes für Stadtplanung zu der Beteiligung geführt, sondern die Einladung des SPD-Ortsvereins Oberbecker. Die Kommunikation zwischen Bürger und Stadtverwaltung wurde massiv kritisiert.

Insbesondere die Ausführungen zur Planung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im Straßenbereich Niersteheide/Sonnenweg durch Herrn Berger als Amtsleiter der Stadtplanung und seiner Mitarbeiterinnen Frau Bernstein stießen bei den anwesenden Bürgern auf Unverständnis. Vollkommen unklar war, ob sich die Stadt Lünen und insoweit das Amt für Stadtplanung damit beschäftigt hatte, ob diese Maßnahme auch dem Wohl der Lüner Bürger dient. Laienhaft zusammengefasst stellte sich folgende Situation dar:

Die große Grünfläche, zur Zeit als Wiese oder sonstiger Acker genutzte Freifläche parallel zur Autobahn A2, gehört einem privaten Investor. Den Namen vermochte der Amtsleiter der Stadtplanung nicht mitzuteilen. Es soll sich um eine Tochter der Ruhrkohle AG als Grundstückseigentümerin handeln.

Die große Grünfläche beherbergt nach Angaben vieler Anwohner aus Sonnenweg und Niersteheide Lebensraum für zahlreiche Tiere. In dem dichten Baumbestand parallel zur Autobahn leben regelmäßig und aktuell bis zu sechs Rehe. Die Grünfläche ist Lebensraum für zahlreiche Kraniche, Fischreiher, Füchse und unterschiedliche Vogelarten. Die Grünfläche wird, obwohl einem privaten Eigentümer gehörend, für den unmittelbaren Umkreis als quasi Naherholungsgebiet genutzt.

Durch das Amt der Stadtplanung wurde ausgeführt, dass Investoren an die Stadt Lünen herangetreten waren, um ein Projekt für erneuerbare Energien auf der Grünfläche bauen zu können. Offensichtlich hatte der namentlich nicht bekannte Nicht-Lüner Grundstückseigentümer dazu eine Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes beantragt, um dort eine Photovoltaik-Anlage mit 5000 Modulen bauen zu können. Dazu soll das Grundstück eingezäunt werden. Die Zufahrt soll über die Niersteheide über einen - zumindest bislang unbekannten - Wendehammer erfolgen. Hierzu hatte nach Angaben der Stadtplanung bereits eine Bürgerbefragung stattgefunden zwischen dem 24 und 28.04. 2018. Bemerkenswert war, dass keiner der unmittelbaren Anwohner, die bei der Anhörung zum Runden Tisch anwesend waren aus Niersteheide und Sonnenweg von dieser Anhörung wussten. Durch den Leiter der Stadtplanung Herrn Berger war zumindest teilweise eingeräumt worden, dass die Art der Durchführung der Bürgerbefragung und die Kommunikation mit den Bürgern nicht dazu führte, dass zumindest die unmittelbaren Anwohner hiervon überhaupt Erkenntnis erlangen konnten. Er verwies auf das Internet, hier allerdings wohl wissend, dass viele der in dem alten Wohngebiet lebenden Menschen älter sind und gegebenenfalls keinen Zugang über das Internet haben. Eine Veröffentlichung in den Zeitungen war, so war es jedenfalls zu verstehen, nicht erfolgt. Vollendete Tatsachen seien angeblich bislang nicht geschaffen. Es solle nun eine weitere Bürgerbefragung stattfinden.

Beim Vortrag der Abteilung Stadtplanung Lünen zur Änderung des Flächennutzungsplanes für einen ortsfremden Grundstückseigentümer wurde unter anderem ausgeführt, dass die Grünfläche „artenarm“ sei. Auf Intervention der Bürger, dass dort eine Vielzahl von Tieren leben, wurde durch das Amt der Stadtplanung Lünen eingeräumt, dass sich dies auf die Flora bezöge, nicht auf die Fauna=Tierwelt. Dies sei nicht geprüft worden.

Welchen wirtschaftlichen Vorteil die Lüner Bürger hier raus erzielen würden, war unklar. Möglicherweise führt dieses zu weiteren Gewerbesteuern. Erschreckend war der Umstand, wie hoch die finanziellen Investition offensichtlich für den Wunsch des nicht Lüner Grundstückseigentümers, die Photovoltaik-Anlage auf diesem Acker bauen zu können, bereits sind. So hatte eine Firma aus Trier die umfassende Planungen vorgenommen, es war bereits ein sogenanntes „Blendgutachten“ erstellt worden, um zu verhindern, dass die Autofahrer auf der A2 geblendet werden würden. Ob ein Gutachten zu der Erhaltung der zu schützenden Tierwelt auf der Grünfläche eingeholt worden ist, wurde nicht erörtert.

Offensichtlich finden intensive Tätigkeiten der Stadtplanung mit einem erheblich großen Arbeitsaufwand statt, ohne dass das Ergebnis letztendlich positive Auswirkungen auf die Lebensgestaltung Lüner Bürger hat. Ein nicht Lüner Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes gestellt, um eine Photovoltaik-Anlage zu bauen. Die mit der Planung beauftragte Firma ist keine Lüner Firma, sie stammt aus Trier (!). Das Projekt wird keine Arbeitsplätze für Lünen bieten, bis vielleicht auf das zweimal jährlich vorgesehene Mähen der Wiese, die unterhalb der Module geplant ist. Die Module werden allerdings in Beton eingelassen werden müssen. Inwieweit noch Grünfläche vorhanden bleiben wird, war unklar. Es ist voraussichtlich davon auszugehen, dass die Wartung der Module und des gesamten Gebietes durch die die Module bauende Firma aus Trier erfolgen wird. Ob den Lüner Bürgern dann günstiger Strom angeboten werden würde, wurde nicht diskutiert.

Festzuhalten bleibt allerdings, dass eine nicht Lüner Firma die Änderung des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes beantragt hat, ohne dass dies im Ergebnis zum Nutzen der Lüner Bürger ist. Den Lüner Bürgern fehlt dann eine weitere Freifläche als Rückzugsraum und Lebensraum für viele Tiere. Der natürliche Freiraum wird vollständig in Anspruch genommen. Eine solche Veränderung kann nicht im Interesse der Lüner Bürger sein.

Auch die Ausführungen eines Dortmunder Architektenbüros zu der weiteren Verwendung von drei alten Schulen in Lünen Süd, Overbergschule, Paul-Gerhardt-Schule und Kielhornschule haben zumindest Zweifel darüber aufkommen lassen, ob im Sinne der Lüner Bürger gehandelt wird: Das von der Stadt Lünen dazu beauftragte Architektenbüro aus Dortmund führten aus, dass zu Eingangs der Planungen der „Bedarf im Stadtteil“ ermittelt worden sei. Auf Nachfrage eines Bürgers, wann hierzu die Bürgerbefragung stattgefunden habe, stellte sich heraus, dass eine Bürgerbefragung gar nicht stattgefunden hatte. ….
Auch hier ist festzuhalten, dass der Auftrag, einen „Bedarf im Stadtteil“ für drei Schulen zu ermitteln, nicht an ein Lüner Unternehmen gegeben worden ist zur örtlichen Wirtschaftsförderung. Das Dortmunder Architektenbüro hatte sich auch nicht veranlasst gesehen, bei der vorgeblichen Ermittlung des Bedarfs im Stadtteil auch nur einen Bürger im Stadtteil nach seinem Bedarf zu fragen. ….. Die Ausführungen als solche zur weiteren Verwendung der drei Schulen waren generell bis auf den Vorschlag, die Schulen abzureißen, nicht zu beanstanden.

Zu den Projekten wurden die Bürger aktuell darauf verwiesen, sich im Bürgerbüro zu beteiligen. Die Sprechzeiten des Bürgerbüros in Lünen Süd sind allerdings nur einmal wöchentlich mittwochs in der Zeit 12 Uhr bis 14 Uhr. Jeder berufstätige Bürger wäre daher zur Wahrnehmung seiner Rechte im Zweifel gehalten, einen Urlaubstag zu nehmen.

Insgesamt drängte sich für die anwesenden Bürger der Eindruck auf, dass die Stadt Lünen und hier das Amt Stadtplanung gezielt an den Interessen der Lüner Bürger vorbei plant. Die subjektiv empfundene Nichtbeteiligung der Lüner Bürger ist erheblicher zu kritisieren. Der Umstand, dass Informationen beim Bürger letztendlich nicht ankommen, liegt ausschließlich in der Sphäre der Stadt und der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung ist aber vom Lüner Bürger in das Amt gewählt worden und handelt nicht abgehoben und ohne Berücksichtigung der Interessen des Lüner Bürgers. Der Lüner Bürger zumindest im südlichen Stadtteil von Lünen-Süd fühlt sich aktuell durch die gewählte Stadtverwaltung Lünen nicht positiv vertreten. Die Stadtverwaltung hat ausnahmslos im Sinne der sie wählenden Bürger zu handeln. Ein solches Interessen vertretendes Handeln der Stadtverwaltung kann angesichts der oben dargestellten Maßnahmen nicht erkannt werden.

Autor:

Holger Mickan aus Lünen

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