Pressemitteilung der Bürgerinitiative "Lünen ohne FORENSIK"

Pressemitteilung der BI "Lünen ohne FORENSIK"
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In der Ratssitzung am 15.12.2016 wurde bekanntermaßen wieder einmal eine Rücknahme der Klage gegen den Bau der FORENSIk auf dem Standort Victoria I/II debattiert.

Mit Mehrheit wurde die Weiterführung der Klage bestätigt.

Der Ratssitzung nachfolgend, hat die Bürgerinitiative "Lünen ohne FORENSIK" anschliessende "PRESSEMITTEILUNG 2.2016 || 20. Dezember 2016" publiziert:

Ratsbeschluss zur Klage gegen das Land NRW

Ergebnis: 33:16:2 für die Aufrechterhaltung der Klage (Letztes Abstimmungsergebnis zur Klage 28:26)

Unsere intensive Arbeit der letzten Jahre als Vorstand der BI „Lünen ohne Forensik“ und die Beibehaltung unserer ursprünglichen Zielsetzung wurden erneut und mit wachsender Mehrheit durch den jüngsten Ratsbeschluss eindeutig bestätigt. Über diese Bestätigung unserer Arbeit freuen wir uns sehr.

Selbst viele SPD-Mitglieder, die bei der letzten Abstimmung noch gegen die Klage stimmten, haben sich für die Aufrechterhaltung der Klage gegen das Land NRW im Einklang u. a. zweier Kernaussagen ihrer Partei aus dem Jahre 2012 ausgesprochen:

• „Der Standort Viktoriabrache stößt bei den Mitgliedern des AK Stadtentwicklung auf völliges Unverständnis“ (06.11.2012 Rüdiger Haag/Helga Mendrina),

• „Die Forensik ist für Lünen eine extrem schwere Last und wird die zukünftige Entwicklung der Stadt in einer Weise belasten, die nicht zumutbar ist. Die Auswahl eines Standortes, der so nah an Wohnsiedlungen und letztendlich dem Innenstadtbereich liegt, ist in keiner Weise nachvollziehbar“ (Petra Klimek 25.10.2012),

Wir freuen uns, dass unser Vertrauen in zahlreiche Lüner Mandatsträger, mit denen wir seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, bestätigt worden ist. Aus unserer Sicht gibt es auch weiterhin keinen Grund, von dieser klaren Linie abzuweichen. Denn die Auswahlentscheidung für die Viktoria-Fläche ist bis heute absolut nicht nachvollziehbar (man denke beispielsweise nur an die Belange von H. Spee und SAL).

Wir waren mit einigen Vorstandsmitgliedern bei der oftmals in der Diskussion erwähnten Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie anwesend und waren damals über den Erkenntnisgewinn sehr enttäuscht, da nahezu und ausschließlich bereits bekannte Tatsachen präsentiert wurden.

Die Terminologie und die Art des dargestellten Inhaltes waren sehr bemerkenswert, da eindeutige Wertungen pro Forensik ablesbar sind. Dies gilt jetzt leider auch für den sogenannten Kommentar von Herrn Storks zur Aufrechterhaltung der Klage (in den RN vom letzten Samstag).

Brisant halten wir dazu die Formulierungen von Herrn Kneisel, der von einem ausgegrabenen Kriegsbeil spricht, und von Herrn Storks, dem zum Thema Forensik „Auf dem Kriegspfad“ einfällt.

Wenn das auf den von der Landesregierung beschrittenen Weg gegen die Lüner Interessen gemeint sein sollte, dann können wir das vorbehaltlos unterschreiben. Vollkommen sachlich und emotionslos ist festzuhalten: Das Land NRW hat eindeutig gegen den Willen der Stadt Lünen und gegen den Ratsbeschluss zum Bauantrag gehandelt und diesen überstimmt. Die Konfrontation geht folglich ausnahmslos vom Land NRW aus.

Sollte das Land in den Gesprächen mit den beauftragten Planungsbüros, mit dem Bürgermeister und mit Vertretern der Lüner Politik tatsächlich, wie diese im Stadtentwicklungsausschuss bestätigt haben, eine weitere städtebauliche Förderung Lünens von der Rücknahme der Klage abhängig machen, ist das seitens des Landes ein verfassungswidriges und zutiefst undemokratisches Verhalten. Das ist seitens der Stadt unbedingt zu überprüfen und ggfs. rechtlich zu klären.

Uns ist klar, dass durch die Bürgermeisterwahl und dem neuerlichen Ratsbeschluss zur Bestätigung des Klageweges der offensichtliche Selbstläufer „Forensik-Standort Lünen“ für Düsseldorf weitere unerwartete Störmanöver ertragen muss. Somit zollen wir unsere Hochachtung den Lüner Politikern, die nicht freiwillig den letzten Trumpf aus der Hand geben und vor so viel Arroganz und Kompromisslosigkeit der Landesregierung obrigkeitshörig kapitulieren.

Man überlege sich nur den Widersinn, wenn das oft zitierte Argument zur Klagechance „es hat noch keiner gewonnen“, die Handlungsgrundlage für zukünftiges kommunales und bürgerschaftliches Agieren wird, wenn doch die Überzeugung und die Einzelfallbetrachtung in der Sache eine andere ist.

Lünen, den 20. Dezember 2016
Vorstand BI Lünen-ohne-Forensik e.V.

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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