Pro Victoria Recherche: Das bestgeeignete Grundstück für die forensische Klinik auf der Zechenbrache Victoria ist unzweifelhaft das RWE-Gelände im südwestlichen Bereich nahe der Lippe

Aufschüttung-Kokerei--Victoria I/II
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Die Aussage des Landes zu Gunsten der RAG-Fläche ist nicht haltbar, da wesentliche vorgeschriebene Bewertungskriterien nicht bzw. völlig ungenügend berücksichtigt wurden. Dies ist das Ergebnis einer tief angelegten Studie unter Wertung diverser Gutachten.

PRO Victoria hat daher der Ministerin Frau Barbara Steffens einen Antrag auf Überprüfung eines alternativen und sich aufdrängenden Standortes für die geplante forensische Klinik zugeleitet.

Der Wortlaut ist wie folgt:

Antrag auf Überprüfung eines alternativen und sich aufdrängenden Standortes der geplanten forensischen Klinik auf der ca. 52 ha großen Zechenbrache Victoria 1/2 in Lünen.
Eine Alternative zu dem MGEPA-Vorschlag der Platzierung auf dem RAG-Areal, nahe der Wohnbebauung

Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,

die Bürgergemeinschaft PRO Victoria ist weiterhin – und nun auch nach tiefergehenden Recherchen bekräftigt und bestätigt – der Überzeugung, dass die Auswahl Ihres Ministeriums, nur das RAG-Gelände für die geplante forensische Klinik zu nutzen, eben nicht den bestmöglichen Standort auf der Zechenbrache darstellt. Zahlreiche Belange der Stadt Lünen und somit der gesamten Bürgergesellschaft wurden nahezu völlig unterdrückt.

I. Die Berücksichtigung auch zukünftiger städtebaulicher Belange als Eignungskriterium

Die formale Geeignetheit eines Forensik -Standortes nach geltendem Recht zeichnet sich u. a. durch folgende Faktoren aus:

(1) Lage und Größe des Grundstückes;

(2) Erschließung des Grundstückes, wirtschaftliche Nutzbarkeit;

(3) Umsetzung sicherheitstechnischer und therapeutischer Belange;

(4) Belange des Wasser-, Landschafts-, Natur- und Denkmalschutzes usw.

Aber auch durch:

(5) Berücksichtigung planerischer Vorgaben der Gemeinden sowie die Berücksichtigung auch zukünftiger städtebaulicher Belange.

Gerade der letzte Punkt, die Berücksichtigung von positiven städtebaulichen Akzenten etc., wurde bei Ihrer Entscheidung zu dem RAG- Grundstück völlig unzureichend mit einbezogen.

Die Ihnen von der Stadt Lünen überlassene Machbarkeitsstudie aus dem April 2016 (erstellt vom Büro SSR, Schulten Stadt-und Raumentwicklung) zeigt doch in eindrucksvoller und deutlicher Weise auf, dass das südwestlich gelegene RWE-Grundstück in allen Belangen vorteilhafter eingestuft werden muss. Die Platzierung einer Forensik an der Peripherie eines solchen großen Brachgeländes ist insgesamt betrachtet die verträglichste Lösung. Als positives NRW-Vergleichsbeispiel sei hier die Lage der Forensik auf der Zeche Pluto in Herne angeführt.

Insbesondere können die Belange der Patienten bei der äußeren Gestaltung der Gebäude und deren Infrastruktur in einer optimalen Weise berücksichtigt werden.

Angesagt sind hier nicht auf dem Reißbrett festgelegte, zumeist rechtwinklig ausgerichtete Bauweisen, sondern Formen mit landschaftsgerechter Ausrichtung, z. B. eine dem Flussbett der Lippe angepasste Lösung. Der Blick auf die Lippe mit all seinen der Jahreszeit sich wandelnden Eindrücken ist eine Verpflichtung gegenüber den Patienten. Der fade Blick auf eine 5,5 m hohe Betonwand darf nicht mehr erwogen werden und ist der Vergangenheit zuzuordnen.

Lassen Sie uns für Lünen eine forensische Klinik entwickeln, die Maßstab sein kann für eine neue Generation der Forensik-Architektur und forensischen Patientenbetreuung. Fügen wir doch die Klinik in eine parkähnliche Landschaft ein. Dies ist eine Herausforderung, die wir Lüner gerne annehmen. Denn bei einer gewollten Kooperation zeichnet sich überdeutlich eine überzeugende Win-/Win-Lösung ab.

II. Unüberwindliche Kontamination des RWE-Geländes? Nein!

In der Vergangenheit brachte Ihr Haus immer wieder die Begründung vor, dass eine verstärkte Kontamination durch den damaligen Betrieb einer Kokerei auf dem RWE-Gelände den Bau einer Forensik nicht erlaube. Eine solche (im Übrigen auch ungeprüfte) Einschätzung war und ist haltlos. Bei einer sachgerechten Bewertung der Geologie wäre eine solche Beurteilung nicht getroffen worden. Dazu passt, dass in der Planungsbeiratssitzung am 16.01.2017 seitens eines Vertreters des MGEPA mitgeteilt wurde, eine Prüfung des RWE Geländes sei noch keineswegs erfolgt.

Der Sachverhalt der Flächenkontamination des RWE-Geländes stellt sich wie folgt dar:

(1) Kontamination der RWE-Fläche in einer für den Forensikbau unschädlichen Tiefe: Die von der Kokerei verursachte Kontamination wirkt sich bei der Bebauung der vorliegenden RWE-Fläche nicht aus. Denn diese Verunreinigungen liegen ca. 10-12 m tiefer im Bereich des Flussbettes der Lippe (siehe beiliegendes Schema).

Die hierfür geplante Grundwasserreinigung mit einer Brunnengalerie, bestehend aus 9 Brunnen, ist konzipiert. Sie befindet sich in der finalen Abstimmung mit dem Kreis Unna und der Gesellschaft für Vermögensverwaltung Dortmund – einer Tochter der RWE Service GmbH.

(2) Bodenverdichtung unvermeidlich, aber gut schaffbar: Durch Umklappen einer vormals im Süden und Westen gelegenen Bergehalde wurden die Produktionseinrichtungen der Kokerei überdeckt. Es handelt sich hier um Bergbau-typisches Material (Berge, Kohle, Koks und teilweise Bauschutt.). Durch eine entsprechende Bodenmechanik (z. B. Nachverdichtung etc.) ist die erforderliche Tragfähigkeit für die Gebäude einer Forensik in jedem Falle realisierbar.

Das Baugrundrisiko auf der RWE-Fläche ist deutlich geringer einzuschätzen, da keine Altfundamente vorhanden sind. Auf der RAG-Fläche müssten dagegen Altfundamente rückgebaut und die Hohlräume verfüllt werden. Egal welche Fläche man wählt, immer wäre auch eine Bodenverdichtung notwendig.

Dass Bergehalden bebaut werden können, ist keine neue Erkenntnis. Gerade in Lünen-Brambauer wurde vor wenigen Monaten auf dem Bergematerial des Bergwerkes Minister Achenbach ein Windrad mit einer Höhe von 150 m in Betrieb genommen. Es gibt somit keinen technischen Grund, das aufgeschüttete Bergematerial auf der RWE-Fläche für den Bau von forensischen Gebäuden in Frage zu stellen!

(3) Umwelttechnische Belange des RWE-Areals leicht beherrschbar: Für die „Biotope“ gibt es – wenn erforderlich – Ersatzmaßnahmen, so die Organisationseinheit Natur und Umwelt des Kreises Unna. Bei der Grundwasserreinigung handelt es sich nicht um eine Dekontamination der Schadensquelle, so dass zunächst von einer unbegrenzten Dauer der Maßnahme auszugehen ist.

IV. Konzertierte Aktion vom Ministerium, Kommune und Anwohnern für die RWE-Fläche

Die Bürgergemeinschaft PRO Victoria bittet Sie hiermit, von Ihrer Entscheidung Abstand zu nehmen, die Forensik auf dem RAG-Gelände errichten zu lassen.

Dabei geht es PRO Victoria nicht um die Frage „Forensik: JA oder NEIN!“. Die Intention seitens PRO Victoria war und ist es, einen optimalen Konsens 1) zu den Belangen der Forensikpatienten, 2) zu den Belangen der direkten Anwohner der Klinik und 3) zur notwendigen und für unsere Stadt so wichtigen städtebaulichen Entwicklung zu erarbeiten.

Mit unseren schon vor vier Jahren begonnenen Überlegungen, die forensische Klinik auf dem RWE-Gelände zu platzieren, haben wir nicht nur in unserer Heimatstadt großen Zuspruch erlangt.

Sehr geehrte Frau Ministerin, mit Ihrer Unterstützung zu Gunsten des alternativen RWE-Standortes würden Sie in unserer Stadt eine „PRO Forensik“-Gestimmtheit auslösen und einen Schub bewirken, welcher für die weitere Umsetzung des Bauvorhabens allseitig nur positiv gewertet werden kann.

PRO Victoria bittet Sie nachdrücklich darum.

Mit freundlichen Grüßen aus Lünen

Für Ihre Bürgergemeinschaft PRO Victoria e.V.

(Stephan Gorski) (Barbara Christ) (Hans Laarmann)
1. Vorsitzender 1. stellv. Vorsitzende Vorstand Technik / Pressesprecher

Nachrichtlich an: Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns, Lünen.

P.S.: Folgende Ausarbeitungen wurden u. a. gesichtet:
1. GfV-Dortmund 28.02.2008 - Schlussbericht gemäß Ziffer 8.2 NKBF 98 ..Verbundprojekt: Anwendung von Reinigungswänden für die Sanierung von Altlasten, Rubin II; gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung durch das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH mit dem Förderkennzeichen 02WR0776 am Beispiel des zu sanierenden Gebietes der ehemaligen Zeche und Kokerei Victoria 1/2. Berichtszeitraum: 01.04.2006 bis 30.08.2007.

2. Sanierungsplan Grundwasser von Geotechnik-Umwelt-Infrastruktur Ahlenberg Ingenieure-Herdecke 12/2015.

3. Grundwasserbehandlungsanlage – Landschaftspflegerischer Begleitplan von Landschafts-und Umweltplanung Ingolf Hahn–Essen 1/16.

4. Archivarische Unterlagen der Schachtanlage Victoria1/2.

5. Machbarkeitsstudie Nachnutzung Zeche Victoria von dtp-SSR 4/2016.

6. Zustimmung gem.§80 i.V. mit §71 BauO NRW, §§35,36 und 37 BauGB BR-Münster in Sachen Hörstel 2/2014.

Autor:

Hans Laarmann aus Lünen

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