Seepark-Anwohner können Parkausweise früher beantragen

Parkplätze sind rar am Seepark. Anwohner können Parkausweise beantragen. | Foto: Magalski
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Aufgrund der großen Anzahl von auszustellenden Ausweisen und zur Vermeidung längerer Wartezeiten können die Ausnahme-Parkgenehmigungen von den Anwohnern der Seepark-Parkverbotszone für die kommende Saison früher als in den letzten Jahren beantragt werden.

Die Beantragung und Abholung ist bereits ab Montag, 26. Februar, bei der zuständigen Abteilung Mobilität und Verkehrslenkung im Technischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5 (2. OG, Zimmer 232), zu den folgenden Öffnungszeiten möglich: montags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr; dienstags und donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16 Uhr. Ab 29. März gelten folgende Öffnungszeiten: montags, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr; donnerstags von 13.30 Uhr bis 16 Uhr.

Anwohner benötigen zur Ausstellung der Parkberechtigung einen Personalausweis und den Kraftfahrzeugschein. Jeder Bewohner erhält einen auf das jeweilige Kraftfahrzeugkennzeichen ausgestellten Parkausweis. Darüber hinaus kann je Ausweis ein Besucherausweis beantragt werden. Bewohner ohne Kraftfahrzeug können einen Besucherausweis je Haushalt erhalten.

Die Gebühr für den kennzeichenbezogenen Ausweis beträgt zehn Euro, für den Besucherausweis fünf Euro.

Autor:

Claudia Prawitt aus Lünen

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