Obduktionsergebnis liegt vor: Tod durch Stichverletzungen

Nach dem gewaltsamen Tod einer 44-Jährigen in Ibbenbüren, ist der Leichnam der Frau am Freitag (5.11.) im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert worden. "Ursächlich für den Tod waren Messerstiche in den Hals der 44-Jährigen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seine getrennt lebende Ehefrau aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben, da er die Trennung nicht akzeptieren wollte", verdeutlichte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ eine Richterin am Samstagmorgen (06.11.) Haftbefehl wegen Mordes gegen den 45-jährigen Beschuldigten. Dieser äußerte sich bei der richterlichen Vorführung nicht zu dem Geschehensablauf. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Die Tat

Am Freitagmorgen (5.11., 06:30 Uhr) hat eine Zeugin über den Notruf Rettungskräfte und Polizei verständigt und mitgeteilt, dass ihre 44-jährige Bekannte aus Ibbenbüren durch den getrennt lebenden Ehemann schwer verletzt worden sei. Vor Ort fanden die Rettungskräfte die lebensgefährlich verletzte Frau auf der Straße vor ihrer Wohnung. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen kam für sie aber jede Hilfe zu spät, die 44-Jährige verstarb noch am Tatort. Eine Mordkommission aus Münster ermittelt nun zu den Hintergründen der Tat. "Durch Zeugenaussagen und sofort eingeleitete Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der in Trennung lebende Ehemann für den gewaltsamen Tod seiner Frau verantwortlich sein könnte", erklärte der Leiter der Mordkommission Kriminalhauptkommissar Frank Schneemann. "Möglicherweise wollte er die Trennung des Paares nicht akzeptieren." Polizisten nahmen den 45-jährigen Beschuldigten in unmittelbarer Tatortnähe fest und brachten ihn zu einer Polizeiwache. Ersten Erkenntnissen zufolge soll er seiner Frau vor dem Haus aufgelauert und sie dann unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben. Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Tatvorwürfen. "Zur Klärung der Todesursache wird der Leichnam auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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