Verstöße gegen das Waffengesetz an Bahnhöfen im Ruhrgebiet

Butterflymesser des 35-Jährigen

Am gestrigen Donnerstagnachmittag (26. August) kontrollierten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Essen, Dortmund und Gelsenkirchen drei Personen. Hierbei stellten die Beamten drei verschiedene Messer sicher.

verbotenes Faustmesser

Gegen 15:00 Uhr stellten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 32-Jährigen fest, welcher sich ohne die erforderliche Mund- und Nasenbedeckung im Osttunnel aufhielt. Während des Gesprächs wurde der Deutsche zunehmend nervöser und begann zu schwitzen.

Auf Nachfrage verneinte der Mann aus Mülheim an der Ruhr, gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Da der Mann immer wieder zu seiner Gesäßtasche griff, wurde er nach gefährlichen Gegenständen durchsucht. Hierbei wurde in der linken Hosentasche ein verbotenes Faustmesser aufgefunden.
Der Deutsche gab an, dass Messer vergessen zu haben.

Klingenlänge von über 12 cm

Kurze Zeit später kontrollierten Bundespolizisten einen 24-Jährigen im Dortmunder Hauptbahnhof. Die Beamten stellten bei dem Deutschen ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm fest. Der Dortmunder gab an, dieses Messer als Verteidigung mit sich zu führen.

Butterflymesser

Im Gelsenkirchener Hauptbahnhof wurde gegen 18:30 Uhr ein 35-jähriger Deutscher einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in der rechten Jackentasche des Bochumers ein Butterflymesser.

Da das Führen solcher Messer dem Waffengesetz unterliegt, stellten die Polizisten die Messer sicher.

Die Bundespolizei leitete anschließend jeweils ein Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz gegen die Betroffenen ein.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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