Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen im Ruhrgebiet

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (27. bis 31. Oktober) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Recklinghausen eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

gefährliche Gegenstände

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubendreher sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

wichtige Fernverkehrssystemhalte

Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

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Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 27. Oktober bis 31.

Oktober 2021, täglich von 13:00 Uhr bis 04:00 Uhr
- Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der
Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und
Recklinghausen, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die
U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
- Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen
betreten.
Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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