Das Naturschutzgebiet „Lippeaue“ in Marl

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Die Lippe gilt als einer der bedeutendsten Flusskorridore in Nordrhein-Westfalen und übernimmt Funktionen für den Biotopverbund von landesweiter Bedeutung. Zugleich ist die Lippe ein bedeutendes Gewässer für freizeitliche Aktivitäten wie Kanufahren oder Angeln. .

Bei der Lippe handelt es sich um einen über die Jahrhunderte durch den Menschen erheblich veränderten Fluss. Großflächige Überbauungen der ehemals weitläufigen Aue haben zu Flächenversiegelung und Biotopverlust geführt. Der Bergbau hat mit den durch ihn verursachten Bergsenkungen zu großräumigen Eindeichungen der Flussaue geführt. Heute wird die Aue zu großen Teilen intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nur rd. 5 % der Flächen unterliegen keiner direkten Nutzung, so dass sich dort Reste der ehemals großflächigen Feuchtbiotopkomplexe finden. Neben gefährdeten Pflanzenarten wie der Schwanenblume und dem Silbergras haben die Lippe und ihre Aue erhebliche Bedeutung als Rast- und Winter-Lebensraum für zahlreiche Vogelarten wie z. B. Haubentaucher, Zwergtaucher, Entenarten,
Gänsesäger und Graugans sowie für die über die FFH-Richtlinie geschützten Arten Teichfledermaus, Kammmolch, Flussneunauge und Helm-Azurjungfer. In jüngster Zeit wurde auch der Nachweis des Fischotters bestätigt. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass sich das Schutzgebiet in Teilbereichen wieder naturnäher entwickelt. Eine räumliche Ausweitung der Schutzgebietskulisse wird mit der Neuausweisung nicht betrieben.

Das Naturschutzgebiet „Lippeaue“ besteht seit Dezember 1994 und ist mit ca. 2 205 ha das größte NSG im Kreis Recklinghausen. Außerdem wurde das Gebiet seitens der Bundesrepublik Deutschland als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der FFHRichtlinie im Jahr 2002 der EU gemeldet (FFH-Gebiet Nr. DE-4209-302). Die Schutzzieledes FFH-Gebietes sind in die NSG-Verordnung integriert worden.
Die Ausweisung als NSG läuft routinemäßig nach 20 Jahren aus, so dass eine Fortschreibung der Schutzausweisung erforderlich ist. In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess hat die Bezirksregierung Münster in Zusammenarbeit mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Recklinghausen, den Lippe-Anlieger-Gemeinden sowie betroffenen Nutzern eine neue Schutzgebiets-verordnung erarbeitet und vorabgestimmt, die nunmehr einschl. der räumlichen Abgrenzung im Entwurf vorliegt und formal öffentlich ausgelegt wird.
Ziel der Schutzgebietsverordnung ist es deshalb die verschiedenen Nutzungsansprüche an das Schutzgebiet so zu ordnen, dass sie dem Schutzzweck entsprechend natur- und landschafts-verträglich ausgeübt werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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