AGR PLANT ERWEITERUNG der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE)

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Die Zentraldeponie Emscherbruch der AGR (Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet) in Gelsenkirchen und Herten plant eine Kapazitätserweiterung von 4,6 Millionen Tonnen. Es sind auch 1,5 Millionen Tonnen mit Giften belasteter Sondermüll eingeplant. Kritiker bezeichnen die riesige Deponie als „das Klo des Ruhrgebiets“. Seit ihrem Bestehen wehren sich die Anwohner dagegen.

Deponiert werden auf der ZDE heute Abfälle der Deponieklassen (DK) I bis III nach den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Im Nordosten des Geländes befindet sich derzeit noch ein Zwischenlager für Sonderabfälle, das zum etwa zweieinhalb Kilometer entfernt liegen­den Abfallkraftwerk RZR Herten verlegt wird. Durch die Verlagerung werden alle Sonderabfall-Transporte zwischen dem Zwischenlager an der ZDE und dem Abfallkraftwerk RZR Herten entfallen. Zugleich werden Ablagerungskapazitäten auf der ZDE frei.

Nach Verlegung des Zwischenlagers wird die Deponie in diesem Bereich um einen Abschnitt für DK I-Abfälle gemäß Deponieverordnung, dies sind z.B. Böden und Bauschutt, erweitert. Das Zusatzvolumen beträgt ca. 1,5 Mio. m³.

AGR PLANT ERWEITERUNG

Als Deponiebetreiberin bereitet die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR mbH) derzeit Antragsunterlagen für eine Planfeststellung zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsenkirchen vor. Zuständige Behörde für ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster. Voraussetzung zum Start des Planfeststellungsverfahrens ist jedoch, dass ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Münster eingeht. Nach Aussagen der Antragstellerin soll dies im dritten Quartal geschehen. Ohne Vorliegen der Antragsunterlagen kann die Bezirksregierung zu dem Vorhaben noch keine umfassenden Aussagen treffen.

Scopingtermin

Am 5. Juli 2017 hat ein sogenannter Scopingtermin mit der AGR mbH und den später im Verfahren zu beteiligenden Behörden stattgefunden. Ebenfalls eingeladen waren die anerkannten Umweltvereinigungen. In der Besprechung wurden der Inhalt, der Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.

Eröterungstermin

Der Scopingtermin ist nicht zu verwechseln mit dem Erörterungstermin gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Erörterungstermin werden alle Einwendungen und Stellungnahmen, die rechtzeitig im Rahmen des Verfahrens eingehen, besprochen. Dieser Termin erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens und wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Bekanntmachung

Nach dem Antragseingang erfolgt die Bekanntmachung über den Zeitraum der Auslegung der Antragsunterlagen in den Städten Gelsenkirchen, Herne und Herten. Diese Bekanntmachung erfolgt ebenso auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg und Münster und in den örtlichen Tageszeitungen. Die Fristen, um Einwände gegen das Vorhaben der AGR mbH zu erheben, werden im Rahmen der Bekanntmachung veröffentlicht.

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen können dann auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster eingesehen werden. In Papierform liegen die Unterlagen den drei genannten Städten aus oder sind bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster einsehbar.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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