Arbeitsbedingungen und Beschäftigten-Unterkünfte „infektionssicher“ machen!

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Vor  Jahren hat die  Bürgerliste WiR für Marl  auf die katastrophalen Wohn- und Lebensbedingungen von  Saison-Arbeiterinnen und  -Arbeitern bei der Gustoland, GmbH, die zur Westfleisch-Unternehmensgruppe gehört, bundesweit in die Schlagzeilen gebracht.

Hochhaus der neuma in Marl Hüls


Bis zu acht Frauen plus ein männlicher ‚Aufseher‘ lebten in einer einzigen Wohnung z.B. in dem inzwischen abgerissenen Hochhaus der neuma an der Max-Reger-Straße 8 – 12. Ein Drittel ihres kargen Verdienstes mussten die Frauen für das Schlafen in einem Katastrophenschutzbett und für die Bustransporte zur Westfleisch-Fabrik in Oer-Erkenschwick berappen.  Fritz Dechert forderte im Marler Stadtrat diese  unhaltbaren Zustände in den Wohnungen der NEUMA zu beenden, er legte dafür einen Antrag ein. Der öffentliche Druck war erfolgreich,  die NEUMA beendetet die Vermietungen unter  diesen Bedingungen.

Aus dem Ratantrag von Wir für Marl

Der Rat der Stadt Marl möge beschließen:
Die Mitglieder des Rates der Stadt Marl, die Mitglied im Aufsichtsrat der Neuen
Marler Baugesellschaft mbH, sowie die Vertreter der Stadt Marl in der
Gesellschafterversammlung, werden gemäß § 108 Abs. 4 Nr. 2 GO NRW
angewiesen, darauf hinzuwirken, dass in Verträgen mit Generalmietern folgende
Vereinbarungen enthalten sind:
• Der Generalmieter darf die Wohnungen nur zum jeweiligen KaltmieteHöchstpreis gemäß dem Mietspiegel der Stadt Marl plus Nebenkosten
vermieten. Darüber hinaus gehende Mietpreise können als Mietwucher
gelten und sind entsprechend zu ahnden.

• Der Generalmieter hat für Wohnungen, die z.B. für osteuropäische
Wanderarbeiter(innen) als Arbeitsunterkünfte dienen, die entsprechenden
Vorschriften (siehe Anlage) einzuhalten.
Für Zuwiderhandlungen ist eine Vertragsstrafe festzulegen.
• Die neuma sichert sich schriftliche Kontrollrechte, die eine umfassende
Überprüfung der Einhaltung dieser Vertragsregelungen ermöglichen.
• Die neuma stellt als Vermieter sicher, dass die Wohnungen so
instandgehalten werden, dass sie sich in einem, den o.g. Vorschriften für
Arbeitsunterkünfte entsprechenden, menschenwürdigen Zustand befinden.
4. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der „Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Marl und
seine Ausschüsse“ schlagen wir für die danach folgenden Sitzungen des Rates
folgenden Tagesordnungspunkt vor:
Bericht der Aufsichtsratsmitglieder und insbesondere des
Aufsichtsratsvorsitzenden über die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
20.09.2012 zur Gestaltung der Verträge der neuma mit Generalmietern.

positiv getestet  in der Fleischfabrik Tönnies

Diesmal sind es die schlechten Arbeitsbedingungen und Unterbringungsverhältnisse durch die Corona-Ausbrüche in den Fabriken der Fleischindustrie bundesweit zum Thema geworden. Mitte Mai waren allein bei Westfleisch in Oer-Erkenschwick über 260 Beschäftigte positiv getestet worden. Am Abend des 20.06.2020 stand fest, dass der Test schon bei über 1000 von ca. 7.000 Beschäftigten in der Fleischfabrik Tönnies in Rheda-Wiedenbrück positiv ausgefallen ist.
WiR für Marl sieht darin auch ein Alarmsignal dafür, bisherige politische Versäumnisse nachzuholen. Die meisten Werkvertrag-Arbeiter bzw. -Arbeiterinnen würden nicht einzeln in Wohnungen sondern massenhaft in billigen Unterkünften untergebracht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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