Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ richtet Schreiben an alle Mitglieder des Rates der Stadt Marl

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 Das Bürgerbegehren  „Rathaussanierung stoppen!“ machte in einem Schreiben an alle Ratsmitglieder den Vorschlag zu einem Ratsbürgerentscheid. Im letzten Absatz des Anschreibens heißt es:  "Sollte der Rat der Stadt Marl auch einen Ratsbürgerentscheid ablehnen, sind die wirtschaftlichen Folgen zwangsläufig und dem Rat selbst anzulasten." Ausserdem verteilte Mitglieder des Bürgerbegehrens Ostereier an alle Mitglieder des Rates mit den Spruch " Schlechter  Rat ist teuer"

Der Brief

An alle Mitglieder des
Rates der Stadt Marl

Entscheidung des Rates der Stadt Marl zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute entscheiden Sie über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, dass von 5144 Bürgern der Stadt Marl unterschrieben worden ist. Warum davon 567 Unterschriften „ausgesondert“ worden sind, ist der Beschlussvorlage nicht zu entnehmen und ist den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ auch nicht mitgeteilt worden.

4577 Unterschriften von Marler Bürgern

Dass 4577 Unterschriften von wahlberechtigten Marler Bürgerinnen und Bürgern geleistet worden sind, belegt die vorherrschende Stimmung in unserer Stadt, dass die Menschen selbst demokratisch über die Frage entscheiden wollen, ob das Rathaus vollständig saniert oder im Wesentlichen neu gebaut werden soll.
Die Verwaltung der Stadt Marl ist jedoch der Meinung, dass dies nicht mehr zulässig sei. Das Bürgerbegehren hätte schon unmittelbar nach dem 19.11.2015 durchgeführt werden müssen, als die Sanierung des Rathauses im Rahmen des Handlungskonzeptes Stadtmitte grundsätzlich beschlossen worden sei. Die Beschlüsse des Rates vom 06.07.2017 und vom 27.09.2018 seien lediglich im Rahmen des laufenden Verfahrens getroffen worden. Dies verharmlost jedoch die Schockwelle, die durch die Stadt ging, als bekannt wurde, dass die Sanierung des Rathauses nun fast das Doppelte als 2015 geschätzt kosten sollte. Sie haben am 27.09.2018 trotz wesentlich veränderter Rahmenbedingungen entschieden, die Rathaussanierung fortzusetzen.

Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende

Sie hätten genauso gut entscheiden können, die Sanierung des Rathauses nicht fortzusetzen, sondern stattdessen nur den Ratstrakt zu sanieren und das Rathaus neu zu bauen. Deshalb hat das von uns eingereichte Bürgerbegehren zum Ziel, diese Entscheidung den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Marl zu übertragen. Denn wir schätzen ein, dass die Bürger und Bürgerinnen dem Beschluss des Rates vom 27.09.2019 nicht folgen, sondern sich mehrheitlich für die Sanierung des Ratstraktes und für einen Neubau des Rathauses aussprechen würden.

Kostenschätzung der Stadtverwaltung Marl ist fragwürdig

Allerdings ist die Kostenschätzung der Stadtverwaltung Marl für einen Neubau des Rathauses deutlich zu hoch gegriffen. Beispielsweise enthält diese die Errichtung einer Tiefgarage mit 500 Stellplätzen, für die alleine schon Kosten in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt wurden.
Nur der Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass schon weit vor unserem Bürgerbegehren im Juni 2017 eine Tiefgarage in der Planung über Gestaltungsvarianten für die Josef-Lazuga-Straße an der Stelle eingeplant wurde, an der die Stadtverwaltung Marl den von uns geforderten Neubau errichten würde.

Fragestellung für den Bürgerentscheid ist richtig

Ob die im Bürgerbegehren formulierte Fragestellung für den Bürgerentscheid zu unbestimmt ist bzw. ob unser Bürgerbegehren zu spät kommt, ist letztendlich eine Rechtsfrage. Eine Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten kann langwierig und teuer werden. Es dürfte im Interesse Aller liegen, wenn der Rat der Stadt Marl selbst den Verfahrensweg dadurch beschleunigt, dass er das Heft des Handels an sich zieht.

Ratsbürgerentscheid

Denn gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW kann der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, über die Frage der Sanierung oder den Neubau des Rathauses einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. Die Abstimmung darüber könnte z.B. am Tag der EU-Wahl am 26.05.2019 erfolgen.
Ein solcher Ratsbürgerentscheid unterfiele keinen Fristen. Er bietet sich immer dann an, wenn eine Frage besonders umstritten ist und durch eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger mit einer Befriedung in der Angelegenheit zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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