Bürgerinitiative Marl Hüls fordert Online- Übertragung der Ratssitzungen

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Aufgrund der anhaltend hohen Ansteckungsgefahr, stellen Mitglieder der Bürgerinitiative Marl Hüls eine  Forderung nach mehr Transparenz und Öffentlicgkeit bei Ratssitzungen. Während der letzten Sitzung des Rates, überreichte Bi. Sprecher Christian Thieme einen Bürgerantrag nach Gemeindeordnung - NRW an Bürgermeister Werner Arndt weiter .
Gefordert wird die Online- Übertragung sowie Bereithaltung der Sitzungen mittels Video-Streaming im Internet, eine Praxis die in anderen Städten längst Realität ist. Jüngstes Beispiel ist die Kreisstadt Castrop Rauxel.
"Geärgert hat uns stets, das über Rats- und Ausschusssitzungen nur ungenügend öffentlich zugängliche Information für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stand.
Außerdem können wir aufgrund der Ausgrenzung im Foyer der ständig wechselnden Tagungsräume das Abstimmungsverhalten der Mandatsträger*innen in den Fraktionen nicht nachvollziehen.
Politiker die ihre Redebeiträge im Podcast unterdrücken lassen sind nicht  hinnehmbar, wennTeile Verwaltung nicht "beim Wort" im Podkast gehört werden können, dann ist hier keine uneingeschränkte politische Transparenz vorhanden", so Thieme.

Der Bürgerantrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Hiermit beantrage ich, den folgenden Bürgerantrag in die Tagesordnung des Rates der Stadt Marl aufzunehmen:
Die Sitzungen des Rates und die der Ausschüsse werden künftig mittels Video Streaming ins Internet übertragen und sind dort zur Information der Bürgerinnen und Bürger abrufbar vorzuhalten.
Begründen will ich meinen Antrag mit dem demokratischen Anrecht der Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe am kommunalpolitischen Geschehen.
Im Anbetracht der gegenwärtigen pandemischen Gefährdung wäre diese Maßnahme ein Plus an Sicherheit und Transparenz.
Viele Städte und Gemeinden haben diese digitale Informationsmöglichkeit bereits eingerichtet und haben dem zufolge weniger Probleme mit der Umsetzung der seit dem 10 November gültigen NRW Coronaschutzverordnung.
Hinweisen möchte ich zuletzt auf folgende aktuelle Rechtslage:
Laut dem Beschluss des Verwaltungsgericht Minden vom 20 Mai 2020 -2L 379/20 hat die Gemeindeverwaltung dafür Sorge zu tragen, das die Öffentlichkeit von Ratsitzungen durch flankierende Maßnahmen wie Video-Streaming eine Beobachtung für möglichst viele Menschen ermöglicht wird.
Christian Thieme,
Bürgerinitiative Marl Hüls.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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