Corona: Gelockerte Regelungen für Marl gelten frühestens ab dem 21. Mai

Der Inzidenzwert des Kreises Recklinghausen liegt den zweiten Tag in Folge unter 100. Nun mehren sich die Nachfragen, wie es für Geschäfte und Gastronomie im Kreisgebiet weitergeht. Entscheidend ist, dass der Wert auf der Seite des RKI an fünf Werktagen in Folge unter 100 liegt, damit die Bundesnotbremse nicht mehr greift und die Coronaschutzverordnung des Landes entscheidend ist.

Freitag, 14. Mai 2021, ist wegen des Feiertags daher der erste Tag, der für diese Berechnung gilt.
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen bis einschließlich Mittwoch unter 100 bleiben, muss das Land per Allgemeinverfügung festlegen, dass ab dem übernächsten Tag die Bundesnotbremse nicht mehr für den Kreis Recklinghausen gilt. Der frühestmögliche Termin für gelockerte Regelungen ist also Freitag, 21. Mai 2021.

Mit der ab Samstag, 15. Mai, gültigen neuen Coronaschutzverordnung werden bei sinkenden Infektionszahlen vorsichtige Öffnungsschritte und damit neue Perspektiven möglich. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50, die zweite Stufe gilt bei Inzidenzwerten unter 50. Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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