Nebeneinkünfte des Bürgermeisters der Stadt Marl, Werner Arndt

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Einmal im Jahr muss öffentlich in einer Ratssitzung beantwortet werden, wie hoch die Nebeneinkünfte des Bürgermeisters der Stadt Marl sind. Dazu legte die Verwaltung folgende Zahlen offen.

Bürgermeister Werner Arndt ist Mitglied in folgenden Gremien:

1. Aufsichtsrat der Grimme-Institut GmbH
(unentgeltlich)
2. Verbandsversammlung des Zweckverbandes ”Interkommunaler Industriepark Dorsten/Marl”
(unentgeltlich)
3. Gesellschafterversammlung der „Projektgesellschaft Industriepark Dorsten/Marl mbH“
(unentgeltlich)
4. Gesellschafterversammlung der werkstatt brassert g.GmbH
(unentgeltlich)
5. Beirat der werkstatt brassert g.GmbH
(unentgeltlich)
6. Aufsichtsrates der neuma Wohnen GmbH
(Vergütung 600 Euro)

7. Versammlung der ”Zukunftsaktion Kohlegebiete”
(unentgeltlich)
8. Kommunaler Beirat der Gelsenwasser AG
(keine Teilnahme in 2012)
9. Mitglied im Regionalrat der RAG Aktiengesellschaft
(1 Sitzung, Sitzungsgeld 200,00 Euro)

10. Chemsite-Beirat
(unentgeltlich)
11. Aufsichtsrat WIN Emscher-Lippe GmbH
(unentgeltlich)
12. Emscher-Lippe-Konferenz
(unentgeltlich)
13. Gesellschafterversammlung Klinikum Vest GmbH
(unentgeltlich)
14. Aufsichtsrat Klinikum Vest GmbH
(4 Sitzungen, Sitzungsgeld je Sitzung 150,00 Euro entspricht 600,00 Euro)

15. Beirat Jüdisches Museum Dorsten e.V.
(unentgeltlich)
16. Wirtschaftsausschuss Städtetag
(unentgeltlich)
17. Kommunaler Arbeitgeberverband NRW
(2012 keine Sitzung)
18. Konferenz der kreisangehörigen Städte
(unentgeltlich)
Der Bürgermeister ist außerdem Mitglied im Verwaltungsrat und der Zweckverbandsver-sammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen.
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklinghausen wurde in der Zeit vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 eine Vergütung in Höhe von 5.020 Euro gezahlt und für die Teilnahme an einer Sitzung der Zweckverbands-versammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen wurde eine Vergütung von 153,39 € gezahlt.

Der Innenminister hat mit Schreiben vom 25. Februar 2005 verfügt, dass die Sitzungsgelder aus der Gremientätigkeit bei der Sparkasse von der Abführungspflicht nach der Nebentätigkeitsverordnung befreit bleiben. Diese rechtliche Bewertung wurde mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 9. März2012 bestätigt.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. März 2011
(BVerwG 2 C 12.09) werden die Einkünfte aus der Tätigkeit bei der Gelsenwasser AG und der RAG an die Stadt Marl abgeführt.

Die übrigen erzielten Nebeneinkünfte unterliegen der
Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamten und Richter im Lande NRW (NtV NRW). Gemäß § 13 Satz 2 NtV NRW „sind alle in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, soweit sie zusammengerechnet die Höchstgrenze von 6.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen“ an den Dienstherrn abzuführen.

Jährlich muss der Verwaltungschef dem Rat öffentlich darüber Auskunft geben, welche Nebentätigkeiten er wahrnimmt und was er dafür bekommt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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