Stadtverwaltung Marl ist seit Montag im Lockdown

Die Verwaltung ist ab Montag im Lockdown: Die städtischen Gebäude (im Bild das Stadthaus 1) dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Beachtung der Hygienevorschrift betreten werden. Foto: Stadt Marl / Pressestelle
  • Die Verwaltung ist ab Montag im Lockdown: Die städtischen Gebäude (im Bild das Stadthaus 1) dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Beachtung der Hygienevorschrift betreten werden. Foto: Stadt Marl / Pressestelle
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Nachdem die Bundesregierung und die Landesregierungen einen harten Lockdown beschlossen haben, hat die Stadtverwaltung die Beschränkungen für Besuche in den Stadthäusern und städtischen Einrichtungen weiter verschärft. Ab dem 21. Dezember (Montag) bis zunächst zum 10. Januar 2021 sind persönliche Vorsprachen nur noch in absoluten Ausnahmefällen, die keinen Aufschub erlauben, möglich.

Mund-Nasen-Schutz

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung sind bereits viele städtische Einrichtungen wie das Theater, das Skulpturenmuseum, die insel-VHS, die Zentral- und Jugendbibliothek und das HOT Hagenbusch geschlossen. Alle städtischen Gebäude dürfen schon jetzt nur noch nach vorheriger Terminabsprache und mit Mund-Nasen-Schutz sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten werden.
„Der Schutz von Gesundheit und Leben hat absoluten Vorrang“

Verwaltungsstellen auf ein Minimum

Vom 21. Dezember bis einschließlich 10. Januar fährt die Verwaltung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Präsenz in den Verwaltungsstellen auf ein Minimum herunter. Ab dem 21. Dezember werden in den drei Stadthäusern an der Carl-Duisberg-Straße, an der Liegnitzer Straße und an der Bergstraße (Stadthaus 2 am Marler Stern) nach vorheriger Terminabstimmung nur noch „in absoluten Ausnahmefällen“ Angelegenheiten behandelt, die keinen Aufschub dulden. Die Einschränkungen gelten ausdrücklich auch für das Amt für Bürgerdienste mit dem Bürgerbüro, das Job-Center, das Stadtinformationsbüro i-Punkt sowie die Zentralbibliothek und die Familienbibliothek Türmchen, die die Ausleihfristen für Bücher und andere Medien bereits bis zum 11. Januar 2021 gebührenfrei angepasst haben.

Erreichbarkeit bleibt gewährleistet

Alle Ämter sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar. Die Rufnummern und E-Mail-Adressen sind auf der städtischen Homepage im Dienstleistungsverzeichnis („Dienstleistungen“) angegeben. Für einzelne Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns besondere Rufnummern (s. unten).
Kein Lockdown für Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge

Vom Lockdown der Stadtverwaltung nicht betroffen sind die Einrichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Allgemeine Soziale Dienst. Auch der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) bietet seine Dienstleistungen einschließlich der Müllabfuhr weiterhin ohne Einschränkungen an, bittet aber darum, die Angebote zur Abfallentsorgung im Wertstoffhof nur in dringenden Fällen zu nutzen.
Sonderrufnummern im Lockdown

Für diese Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns folgende Rufnummern:

Amt für Kultur und Weiterbildung: Tel. 99-4235;

Amt für Steuern und Liegenschaften: 99-2252;

Amt für Schule und Sport: Tel. 99- 2840, 99-2843 und 99-5325 (Bereich Instandhaltung);

Jugendamt: Tel. 99-2405;

Psychologische Beratungsstelle: Tel. 96760;

Stadtteilbüro Mitte: Tel. 015222620192;

Stadtteilbüro Brassert: Tel. 015222620189;

Stadtteilbüro Drewer-Nord: Tel. 015222620185

Stadtteilbüro Drewer-Süd: Tel. 01622128647;

Stadtteilbüro Hüls-Süd: Tel. 01742015841;

Stadtteilbüro Hamm: Tel. 015222620187.

Das Amt für Arbeit und Soziales hat zusätzlich eine Hotline unter der Rufnummer 99-2419 eingerichtet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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