WiR für Marl für die Abschaffung der Hundesteuer

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Seit 1990 ist das Tier nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sache mehr.
Aufwandsteuern, wie die Hundesteuer, dürfen aber nur an Sachen geknüpft werden. Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990) und verstößt gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern.

Die Allgemeinheit der Hundehalter durch eine Hundesteuer prophylaktisch für evtl. Verstöße einzelner zu bestrafen, ist unzulässig. Überhaupt sind Strafsteuern verboten.
Auch Edgar Moron (Vize-Landtagspräsident von NRW) bezeichnete die Hundesteuer bei seinem Besuch der Otto-Lilienthal-Realschule (www.landtag.nrw.de) öffentlich als Strafsteuer.
Die Hundesteuer wurde einst vor rund 200 Jahren als Luxussteuer erstmals in England eingeführt. Die Hundesteuer stammt aus einer Zeit, in der man auch für Dienstboten Steuern zahlen musste.
Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt, indem sie diese Luxusbesteuerung für Hundehaltung sinnvollerweise, aber auch aus ethisch, moralisch und verfassungsrechtlichen Bedenken, ganz abgeschafft haben.
In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr.
Frankreich hat die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, England im Frühjahr 1990 (in beiden Ländern gibt es weitaus mehr Hunde als in Deutschland).
In Schweden wurde sie 1995 abgeschafft.
In den folgenden Jahren wurde die Hundesteuer auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien abgeschafft.
Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, und oft sind sie die einzigen und wichtigsten Sozialpartner.
Das gilt insbesondere für finanziell benachteiligte, allein lebende Menschen.
Eine „Hundeplage“ ist ohne die Hundesteuer ohnehin nicht zu erwarten, denn auch ohne sie kann nur eine Minderheit einen Hund in ihr Leben integrieren.
Das absolute Minimum sollte jedoch eine Reduzierung sein, sodass finanzschwache Menschen, die nur das Existenzminimum haben, von der Hundesteuer für einen Hund befreit sind. So begründet Fritz Dechert einen Antrag an den Marler Stadtrat.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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