Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Marl

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung mit landeseinheitlichen Regelungen erlassen. Diese Regelungen gelten ab dem 17.10.2020. Da der Kreis Recklinghausen wegen der Überschreitung des Inzidenzwertes als Risikogebiet gilt, gelten für alle kreisangehörigen Städte weitergehende Maßnahmen.
Das bedeutet, dass gemäß der gültigen Coronaschutzverordnung (§ 15 a) die Teilnehmerzahl für Feste auf 25 Personen reduziert ist und eine Kontaktbeschränkung auf fünf Personen besteht, die sich unter den in der Coronaschutzverordnung genannten Voraussetzungen im öffentlichen Raum zusammen aufhalten dürfen. Außerdem gilt u.a. eine Sperrstunde für Kneipen und Restaurants. Sie müssen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr schließen. In dieser Zeit dürfen auch keine alkoholischen Getränke verkauft werden. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist es außerdem verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren. Dies gilt auch für Kioske und Tankstellen. Zudem gilt ein Verbot für das Shisha-Rauchen in der Öffentlichkeit.

weitere Maßnahmen der Stadt Marl

Die Stadt Marl hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) in den Fußgängerzonen, auf dem Creiler Platz und rund um den Rathaussee angeordnet. Auch in weiterführenden Schulen und Berufskollegs ist eine Alltagsmaske zu tragen. Bereits seit Mitte Mai gilt die Maskenpflicht an Markttagen auf den Marktplätzen in Brassert und Hüls. Die Stadt Marl hat darüber hinaus entschieden, dass in den städtischen Sporthallen ab sofort keine Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen sind und auf den Sportplätzen eine durchgängige Maskenpflicht für alle nicht-aktiven Sportlerinnen und Sportler gilt. Maskenpflicht besteht weiterhin für alle Verwaltungsgebäude der Stadt Marl.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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