Schritt für Schritt zurück zur Normalität
Marler Spielplätze wieder zugänglich

Unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften dürfen Spielplätze wieder genutzt werden. Symbolfoto: Bryan Delgado / unsplash
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Seit Kurzem dürfen die rund 130 Spielplätze im Marler Stadtgebiet wieder genutzt werden. Dazu werden sie schrittweise geöffnet. Vorgegebene Abstandsregeln und Hygienevorschriften sind weiterhin einzuhalten.

Die Stadtverwaltung legt Eltern und ihren Kindern ans Herz, vor und nach dem Spielplatzbesuch unbedingt die Hände zu waschen. Auf den Spielplätzen gilt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern – auch bei Erholungspausen auf Bänken. Ebenso dürfen Spielgeräte nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Keinesfalls dürfen die Spielplätze für ein Picknick genutzt werden. Außerdem wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können einen Mundschutz tragen, wenn es altersgerecht möglich ist (Hinweise siehe Rechtsverordnung u.a. Artikel 3, www.marl.de/corona).

Spielplätze für Picknicke verboten

Darüber hinaus darf den Spielplatz nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf das Coronavirus hindeuten – dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen. Außerdem ist der Kontakt zu Risikogruppen weiterhin zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung, die die Spielplätze mit Kindern nicht besuchen sollten. Da einige Spielplätze besonders beliebt sind, wird das Ordnungsamt auf diese verstärkt achten, damit sie nicht überfüllt sind. Gegebenenfalls müssen besonders stark frequentierte Spielplätze wieder geschlossen werden. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Spielplatz-Regeln halten, werden vom Kommunalen Ordnungsdienst freundlich ermahnt.

Aufgrund von Bauarbeiten bleiben die Spielplätze am Melissenweg sowie an der Goldregen- und Zollvereinstraße weiterhin geschlossen. Bolzplätze sind während der Corona-Pandemie nach wie vor gesperrt. Über die Freigabe weiterer Spielplätze insbesondere in Wohnanlagen entscheiden die Eigentümer. Auch dort gelten gegebenenfalls die vom Land NRW vorgegebenen Regeln der geänderten Rechtsverordnung.

Autor:

Lokalkompass Marl aus Marl

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