Urlaubsrückkehrer nach Marl, Ansprechpartner ist der Arbeitgeber

Der Bundesgesundheitsminister hat dazu geraten, dass Reiserückkehrer aus Italien, Österreich und der Schweiz für zwei Wochen freiwillig zu Hause bleiben und unnötige Kontakte vermeiden sollen, unabhängig davon, ob sie Corona-Symptome haben oder nicht.

Keine Bescheinigungen vom Gesundheitsamt

Zurzeit gibt hierfür allerdings noch keine gesetzlichen Anordnungen. Das Kreisgesundheitsamt erstellt dazu auch keine Bescheinigungen. Ansprechpartner für die Rückkehrer ist mit Hinweis auf die Empfehlung des Bundesgesundheitsministers der jeweilige Arbeitgeber, mitunter in Absprache mit dem Betriebsarzt. Sinnvoll ist, sich zunächst telefonisch zur Abstimmung beim Arbeitgeber zu melden. Informationen werden, soweit verfügbar, auf der Internetseite des Kreises auf www.kreis-re.de/corona eingestellt. Das Infotelefon des Kreises hat keine weitergehenden Informationen dazu.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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