Verwaltung der Stadt Marl zwischen den Jahren geöffnet

Die Stadtverwaltung Marl bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen können abweichen.
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  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Die Stadtverwaltung Marl bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Wie die Pressestelle der Stadt Marl mitteilt, können Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen abweichen.

Spieliothek

Die Spieliothek schloss  bereits am 22. Dezember ihre Türen und öffnet erst am 11. Januar 2022 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten (dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr).

Stadtinformationsbüro i-Punkt

Das Stadtinformationsbüro i-Punkt im Marler Stern hat außer an Weihnachten (24. bis 26. Dezember) und an Silvester (31.12.) zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr, samstags von 9.30 bis 13 Uhr) für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Zentralbibliothek und Türmchen

Die Zentralbibliothek im Riegelhaus ist über Weihnachten (24., 25., 26. Dezember) und Silvester (31. Dezember) geschlossen. Ansonsten gelten die derzeit üblichen Öffnungszeiten. Die Kinder- und Familienbibliothek Türmchen ist ebenfalls über Weihnachten und an Neujahr geschlossen. Damit kleine Leseratten ausgeliehene Bücher auch in den Schulferien zurückgeben und sich mit Literatur versorgen können, hat das Türmchen zwischen dem 27. Dezember und 9. Januar 2022 montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Ab dem 10. Januar 2022 gelten dann wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Städtisches Hallenbad

Das städtische Hallenbad ist in der Zeit vom 23. Dezember bis 9. Januar 22 ferienbedingt geschlossen. Für Schulen und Vereine öffnet das Bad ab dem 10. Januar 2022, das erste Frühschwimmen findet am 11. Januar 2022 statt.

Corona-Regelungen:

In städtischen Gebäuden gilt weiterhin die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für verschiedene Bereiche wie die Stadtbüchereien, Musikschule oder Skulpturenmuseum Glaskasten 2G-Regelungen bestehen. Besucherinnen und Besucher sollten sich rechtzeitig vor einem Besuch über die erforderliche Nachweispflicht informieren.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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