Von der Quarantäne-Pflicht befreien?

Die Corona-Test- und Quarantäneverordnung ist nochmals geändert worden. Das Gesundheitsamt kann bestimmte Gruppen von Beschäftigten in einem Unternehmen oder Betrieb für die Ausübung der Tätigkeit von der Quarantäne-Pflicht befreien.

Ausnahmen von der Quarantäne

Das Verlassen des Quarantäneortes ist nur für folgende notwendige Aktivitäten erlaubt, die nicht bis nach Ablauf der Quarantänezeit aufgeschoben werden können, und unter der Bedingung, dass besonders auf die Hygienemaßnahmen und auf den Abstand zu anderen Menschen geachtet und eine (chirurgische) Mund-Nasen-Maske getragen wird:

Fahrten und Ausgänge für dringende medizinische Versorgung und für den Zugang zu Medikamenten,
Fahrten und Ausgänge für den Kauf grundlegender Bedarfsgüter wie Nahrungsmittel, aber nur, wenn sich sonst niemand darum kümmern kann, und nur in Ausnahmefällen,
Fahrten und Ausgänge im Rahmen dringender juristischer/finanzieller Angelegenheiten und zur Ausübung der elterlichen Autorität, vorbehaltlich einer Rechtfertigung,
Fahrten und Ausgänge zur dringenden und notwendigen Versorgung von Nutztieren wenn sich sonst niemand darum kümmern kann,
Fahrten und Ausgänge im Rahmen von Bestattungen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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