Winterdienst: Alarmstufe Rot bei weißer Pracht

Selbst ist der Mann: Wer kann, der spielt auf eigene Faust den Schneebekämpfer.
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  • hochgeladen von Mariusch Pyka

Der Winter gestaltet zurzeit weitgehend das Aussehen und das Leben in Marl: Die vorherrschende Farbe ist weiß, die Temperaturen liegen unter dem Gefrierpunkt und jeder, der nicht unbedingt vor die Tür muss, bleibt in seinen kuscheligen vier Wänden. Ganz anders beim Zentralen Betriebshoft (ZBH) der Stadt. Dort bedeutet die Farbe weiß auf den Straßen: 24 Stunden Alarmstufe Rot.

Auch wenn die ZBH-Mitarbeiter rund um die Uhr schuften, muss man trotzdem in der Chemiestadt mehr Zeit für die Wege einkalkulieren und sich auf die eine oder andere Unannehmlichkeit einstellen. „Dass morgens die Zeitung rechtzeitig im Briefkasten steckt, die meisten Straßen geräumt und die Geh- und Radwege für die Schulkinder passierbar sind, dafür sorgen die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl“, sagt Betriebsleiter Michael Lauche, der nachfolgend häufig gestellte Fragen von Marler Bürgern beantwortet.

Für welche Flächen ist der Winterdienst des ZBH zuständig?
Die Mannschaft des Winterdienstes ist gut gerüstet, um die Verkehrsflächen für die Verkehrsteilnehmer sicher und befahrbar zu halten. Dies gilt für die Straßen und Radwege, aber auch für die Gehwege sowie alle Treppen und Tunnel im Stadtgebiet, für die der ZBH zuständig ist. Wo die Streuautomaten nicht hinfahren können, erledigen kleinere Fahrzeuge ihre Arbeit auf den Wegen. Und schließlich entschärfen mobile Trupps glatte Stellen auch per Hand mit Schaufeln, Besen und abstumpfendem Material.

Welche Winterpflichten haben die Bürger?
Der Grundsatz ist: Jeder kehre vor seiner eigenen Tür. Nicht immer kommt jedoch jeder Bürger seinen Streu- und Räumpflichten nach. „Wir bitten daher alle Marler, ihre Winterpflichten zu erfüllen, damit die Verkehrsteilnehmer ihre Ziele sicher erreichen“, sagt Michael Lauche. Denn: „Für viele Straßen und Gehwege ist die Stadt’ gar nicht zuständig. So haben zum Beispiel die Anlieger von Gehwegen und Wegen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist, die Pflicht zur Reinigung. Wie diese aussieht, ist in der Straßenreinigungssatzung nachzulesen.“ Diese Satzung ist auf der Internetseite des ZBH zu finden unter: www.marl.de/zbh/service/satzungen-ordnungen.html

Was steht in der Straßenreinigungssatzung zum Winterdienst?
Kurz gefasst schreibt die Satzung vor, dass die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten sind. Auf Straßen ohne Gehwege ist eine circa 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die vorgenannten Flächen, die Fußgängerüberwege - auch in Fußgängerstraßen - und die gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an einem folgenden Werktag bis 7 Uhr und an einem folgendem Sonn- oder Feiertag bis 9 Uhr zu beseitigen.

Darf ich Salz zum Auftauen verwenden?
Auf Gehwegen ist der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht gestattet, ihre Verwendung ist prinzipiell nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen - wie bei Eisregen - erlaubt. Das Salz schadet der Umwelt, denn es gelangt über die Kanalisation in Flüsse und Seen, lagert sich in den Böden ab und führt zum Absterben der Pflanzen.

Welche Alternativen zu Salz gibt es?
Statt Salz empfiehlt ZBH-Abfallberater Peter Hofmann, Abfallberater des ZBH, Sand, Lavastreu oder andere abstumpfende Mittel, wie zum Beispiel Asche aus dem heimischen Kamin zu verwenden: „Dieses Material wirkt sofort und kann liegen bleiben. Das erleichtert die Arbeit und schont die Umwelt.“

Wie viele Mitarbeiter des ZBH leisten Winterdienst?
Winterdienst leisten alle Mitarbeiter, die nicht für die Abfallentsorgung und die Entwässerung eingesetzt sind. Bei Volleinsatz sind rund 150 Frauen und Männer mit dem Winterdienst beschäftigt.

Wann leistet der ZBH Winterdienst?
Damit der Berufsverkehr rechtzeitig rollen kann, beginnt der Winterdienst bei Schnee und Glätte bereits in den frühen Morgenstunden um zirca 4 Uhr. Ziel ist, dass bis 7 Uhr die wichtigsten Straßen und Wege geräumt sind, damit auch die Kinder sicher zur Schule und in die Kindergärten kommen. Danach kümmern sich die Mitarbeiter um die restlichen Wege und Plätze.

Ist der Vorrat an Streugut beim ZBH ausreichend?
Ja. Beide Silos beim ZBH auf der Zechenstraße sind mit je 200 Tonnen, insgesamt somit 400 Tonnen Salz gefüllt. Ist ein gewisses Quantum entnommen ist, wird Nachschub bestellt. Zusätzlich hat sich der ZBH bereits eine Notfall-Reserve von 500 Tonnen gesichert, auf die der ZBH ein Exklusivrecht hat.

Warum gibt es nicht auf allen Straßen einen Winterdienst?
Der Winterdienst ist grundsätzlich laut Rechtsprechung auf die Straßen bzw. Stellen beschränkt, die als verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich anzusehen sind. Beide Merkmale müssen zusammen vorliegen. Zu den gefährlichen Stellen zählen scharfe, schwierige und unübersichtliche Kurven oder Gefällestrecken, bei denen die Steigung erheblich über das Normalmaß hinausgeht. Diese Merkmale erfüllen allerdings nur wenige Straßen im Stadtgebiet. Viele vom Marler ZBH durchgeführte Räum- und Streumaßnahmen gehen daher über das rechtlich Erforderliche hinaus und stellen eine Serviceleistung dar.

Wo kann ich mich über die Arbeit des ZBH informieren?
Auskünfte gibt es unter der Rufnummer 995555.

Autor:

Mariusch Pyka aus Marl

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