Andrea Baudek leitet seit Anfang April die Bauverwaltung der Stadt Marl

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Andrea Baudek ist neue Leiterin des Baudezernats. Der Rat der Stadt Marl hat die 54jährige Frau zur Technischen Dezernentin bestimmt. Andrea Baudek hat seit Anfang April die Leitung der Bauverwaltung der Stadt Marl übernommen.

Abitur in Recklinghausen

Die neue Frau an der Spitze der städtischen Bauverwaltung stammt aus Recklinghausen und machte dort 1981 ihr Abitur am Hitdorf-Gymnasium. Nach einer Ausbildung zur Bauzeichnerin in einem Ingenieurbüro in Marl absolvierte Andrea Baudek ein Architekturstudium an der Universität Hannover und später das Weiterbildungsstudium „Kommunaler Umweltschutz“ an der Universität Lüneburg.
Studium der Architektur
Die Diplom-Ingenieurin war nach ihrem Architekturstudium zunächst in einem Architekturbüro in Hannover und im niedersächsischen Frauenministerium tätig. Ihre weiteren beruflichen Stationen waren die Planungs- und Bauämter der Städte Minden, Winsen (Luhe) und Northeim. Seit 2002 war Andrea Baudek für die Stadt Oberhausen tätig, seit Ende 2009 als stellvertretende Bereichsleiterin für Stadtplanung.

Die Aufgaben die Andrea Baudek bearbeitet

Stadtplanung nach dem Baugesetzbuch
Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt. Den höchsten Stellenwert nimmt die Bauleitplanung ein, die zwei Planwerke von unterschiedlicher Detailschärfe und Verbindlichkeit unterscheidet:
Flächennutzungsplan
Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes bildet. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen. Oberhausen hat gemeinsam mit fünf weiteren Ruhrgebietsgroßstädten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen, der gleichzeitig Flächennutzungsplan und übergeordneter Regionalplan ist.

Bebauungsplan

Für Teilbereiche eines Gemeindegebietes werden als verbindliche Bauleitpläne Bebauungspläne aufgestellt, die neben den Aussagen zur Verteilung der Bodennutzungen auch gestalterische Festsetzungen und bestimmte Grundstücksrechte enthalten. Bebauungspläne sind parzellenscharf und werden nach Abschluss umfangreicher Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzungen beschlossen und sind danach unmittelbar rechtswirksam.
Grundlage ist Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch enthält weitere formelle Planungsverfahren, die jedoch nur vereinzelt angewandt werden. Das sog. besondere Städtebaurecht regelt die Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.
Die Regelungen des Baugesetzbuches werden durch Rechtsverordnungen ergänzt: die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Die Planzeichenverordnung (PlanzVO) enthält Vorgaben für die plangraphische Darstellung von Bauleitplänen. Eng verzahnt ist das Bauplanungsrecht nach dem BauGB mit dem Bauordnungsrecht der Bundesländer.

Hobbys

In der ihrer Freizeit treibt Andrea Baudek vor allem Sport. Sie spielt Volleyball im Verein und unternimmt im Urlaub ausgedehnte Wanderungen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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