LKW-Fahrer unter Alkoholeinfluss, ohne Fahrerlaubnis auf der Autobahn unterwegs

Am Sonntag, den 11.06.2017, gegen 01.45 Uhr, befuhr ein 51-jähriger LKW-Fahrer tükischer Herkunft ohne Wohnsitz in Deutschland mit seinem Fahrzeug die BAB A 42 in Fahrtrichtung Duisburg. In Höhe der AS Gelsenkirchen Zentrum wurde er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und überprüft. Dabei wurde Alkoholgeruch in seiner Atemluft festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,28 Promille. Daraufhin wurde der 51-jährige einer Polizeiidienststelle zugeführt, wo ihm vom diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnomen wurde. Im Zuge der Ermitttlungen stellte sich heraus, dass der LKW-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Außerdem bestand noch ein Haftbefehl gegen ihn. Da er nicht in der Lage war, diesen durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden, wird er nun einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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