Bürger kämpfen für Erhalt von Bäumen in Marl Hüls: Stadt informiert einseitig über Bebauungsplan?

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Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung informierte das Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl über den Bebauungsplan „Ehemaliges Jahnstadion und Waldschule“. Die Infoveranstaltung war in der Aula der Ernst-Immel-Realschule.

Die Stadtverwaltung stellte einseitig die Interessen des Investors da

Ziel der städtebaulichen Planung ist es, neue, attraktive Wohnangeboten im ehemaligen Jahnstadion und rund um die ehemalige Waldschule zu schaffen. Vertreter der Stadtverwaltung und die vom Vorhabenträger beauftragten Fachbüros stellten an diesem Informationsabend die grundsätzliche Plankonzeption, Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfs sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vor. Den Bürger sowie allen an der Planung Interessierten wurde im Rahmen der Veranstaltung Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben.

Die Naturfreunde kämpfen für den Erhalt der Bäume

Die Bürger kritisieren das Vorhaben. Es geht in Marl Hüls ein Naherholungsgebiet verloren. Zahlreiche Bäume werden den Bauvorhaben zum Opfer fallen.Sie forderten die Stadtverwaltung auf die Zahl der zu fällenden Bäume zu nennen. Die Stadtverwaltung und die Vertreter des Investors kannten angeblich keine Zahlen.
Trotzdem der Landschaftsplaner vorher erzählte das alle Bäume erfasst worden sind und die Planung schon genau in Bildern vorgestellt wurde. Die Bürger fühlten sich getäuscht.

Die alten Baumbestände erhalten

Es wurde darauf hingewiesen das die Stadtverwaltung in einem Konzeptpapier auf die Nützlichkeit des Baumbestandes hingewiesen hat. Die alten Baumbestände sind auch aufgrund ihrer zahlreichen Funktionen unbedingt zu erhalten, so dass eine wohnraumliche Entwicklung allenfalls im direkten Bereich des Jahnstadions (Sportplatzfläche und Zuschauerränge) sowie in einem unmittelbar davor gelegenen schmalen Streifen entlang der Otto-Hue-Straße erfolgen kann.
Vor dem Hintergrund der Schutzwürdigkeit der Grünfläche sollte daher von einer Bebauung abgesehen und verstärkt über eine extensivere/naturnahe Nutzung der Fläche nachgedacht werden, z.B. Anlage eines großen Schulgartens und/oder Entwicklung verschiedener Biotopstrukturen (in Verbindung mit Waldbiotopen) als Anschauungsobjekte für die Umweltbildung oder aber die Entwicklung von Wald als Kompensationsmaßnahme. Im Falle einer Bebauung ist ein Schutzstreifen von 35 Meter Breite zwischen Waldbestand und Gebäudegrenze zu berücksichtigen. Mindestens sollten etwa 20 Meter dieses Streifens für einen naturnahen Waldrandaufbau genutzt werden, der dann auch als Puffer fungieren kann.
Die geplante Bebaung des Jahnstadion ist nur ein Beispiel für Grünflächenverluste in Marl. Der Spruch Marl Stadt im Grünen stimmt nicht mehr.

Folgen für die Schule

Auch wurden die Folgen für die benachbarte Realschule dargestellt. Die für schulische Zwecke bishergenutzten Möglichkeiten fallen weg. Eine wichtige Grünfläche in der Nähe fällt weg. Die neuen betuchten Bewohner werden sich über den Schulllärm beschweren.

Bebauunng für Hüls nicht notwendig

Die Bürger sehen keine Notwendigkeit für zusätzliche Wohnbebauung in Marl Hüls.
Der Bedarf von zweihundert Wohnungen an dieser Stelle ist für die Entwicklung des Stadtteils nicht notwendig.
Die Verwaltung stellte nur die einseitigen Interessen des Investors dar. Man hatte den Eindruck das die Bebaungspläne schon längst hinter verschlossenen Türen festgezurrt sind und die Bürgerbeteiligung ohne Einfluss ist.

Stadtbäume sind wichtig

Bäume bieten Lebensräume. Singdrossel, Buchfink und viele weitere Vogelarten bauen ihr Nest im Geäst. Spechte zimmern Höhlen, in denen später Meisen, Kleiber und andere Vögel nisten. Auch Fledermäuse und seltene Käfer bewohnen Baumhöhlen, auch im Winter. Dieses Tierleben in den Bäumen hat rechtliche Folgen: das Recht des Besonderen Artenschutzes gelangt zur Anwendung (§§ 44, 45 Bundesnaturschutz­gesetz, fortan: BNatSchG). Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den „besonders geschützten Arten“. Einige Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten besitzen einen noch höheren Schutz­status: sie sind „streng geschützt“.

Geschützt sind nicht nur die Tiere, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Wer einen Baum fällen will, muss prüfen, ob sich dort Nist- oder Ruhequartiere befinden. Ein Baum, in dem Vögel brüten, darf nicht ohne weiteres gefällt werden. Ebenso geschützt sind Bäume mit Greifvogelhorsten und Fledermaushöhlen. Dauerhafte Quartiere stehen dauerhaft unter Schutz. Nur ausnahmsweise können derart geschützte Bäume gefällt werden. Dazu bedarf es einer artenschutzrechtlichen „Ausnahme­genehmigung“ oder einer „Befreiung“.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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