Bürgerbegehren „Sanierung statt Neubau des Kreishauses“ : 15.000 Unterschriften müssen bis zum 2. Oktober vorliegen

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Für das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Kreistages vom 11. Juni für einen Neubau des Kreishauses Recklinghausen müssen die Initiatoren ihre gesammelten Unterschriften bis zum 2. Oktober vorlegen. Das hat die Kreisverwaltung den Initiatoren in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt.

Gemäß § 23 der Kreisordnung NRW muss ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Kreistages innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag eingereicht sein. Gehemmt wird dieser Zeitraum, während die Kreisverwaltung in der Pflicht ist, so wie bei der Prüfung der eingereichten Frage.

Knapp 15.000 Unterschriften benötigen die Initiatoren für das Bürgerbegehren. Das entspricht drei Prozent der Bürger des Kreises Recklinghausen. Bürger ist laut Definition, wer bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist. Die Zahl der benötigten Unterschriften kann noch geringfügig variieren, da sie auf Basis der Zahl der Wahlberechtigten am Tag, an dem die Liste übergeben wird, berechnet wird.

Sanierung statt Neubau des Kreishauses

Die Initiative „Sanierung statt Neubau des Kreishauses“ will den Neubau mit einem Bürgerbegehren verhindern. Auch wenn die kreisangehörigen Städte nicht unmittelbar belastet würden, kämen Kosten auf die kommunalen Haushalte zu, kritisiert die Initiative. Die Abschreibungen auf das neue Kreishaus gälten als Aufwand, den die Städte dem Kreis über die Kreisumlage erstatten müssten.

Die Linke kritisiert, dass mit dem Neubau des Kreishauses direkt am Recklinghäuser Hauptbahnhof durch die Konzentration aller Nebenstellen der Kreisverwaltung 270.000 Kundenkontakte plus 1.200 Mitarbeiter in ein bereits jetzt überlastetes Verkehrssystem gezogen würden. Angesichts drohender Fahrverbote und hoher Feinstaubbelastungen würde die Wohnqualität an der Stelle massiv beeinträchtigt. Laut einer Mitteilung des Bundesumweltamtes sei im Jahre 2014 täglich die Fläche von 100 Fußballfeldern neu als Siedlungsfläche ausgewiesen worden. Für die Linke sei deshalb die Sanierung des bestehenden Gebäudes aus ökologischer Sicht sinnvoller als ein weiterer Flächenverbrauch in der Recklinghäuser Innenstadt.

Das Kreishaus wurde Mitte der 70er Jahre geplant und 1979 errichtet. Eine technische Überarbeitung fand seitdem lediglich in wenigen Teilbereichen wie der Eingangshalle und einzelnen Sitzungsräumen statt. Sachverständige Baugutachter und Fachingenieure hatten bereits vor 2007 umfangreiche Mängel und zwingende Sanierungsanlässe für das Kreishaus in den Bereichen Brandschutz, elektrotechnische Infrastruktur, lüftungstechnische Anlagen sowie Gebäudeleittechnik festgestellt. Behoben sind diese Mängel bislang nicht.

Der Fall Recklinghausen zeigt, dass es eine neutrale Kostenschätzung nicht gibt. Deshalb sollte eine solche auch nicht von Bürgerbegehren gefordert werden. Die Praxis zeigt zudem, dass Verwaltungen Kosten auch gerne einmal falsch berechnen und Zahlen korrigiert werden müssen, während die Unterschriftensammlung schon läuft. Die mit den falschen Zahlen gesammelten Unterschriften bleiben aber gültig. Absurd.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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