Die Stadt Marl tritt der europäischen Charta für Gleichstellung bei

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Die Stadt Marl hat im Beisein zahlreicher Ratsmitglieder mit seiner Unterschrift den Beitritt der Stadt Marl zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männer und Frauen besiegelt.Vera Ludorf von der Bürgerliste WIR für Marl nahm an der Unterzeichnung teil.
Die Stadt Marl ist damit am (12. Dezember 2013) der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene" beigetreten.

Die Stadt unterzeichnete die Erklärung unmittelbar vor der Ratssitzung.Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 den Beitritt beschlossen. Mit Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich die Stadt Marl, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gleichberechtigung zu fördern und innerhalb von zwei Jahren einen Gleichstellungsaktionsplan zu erstellen.
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene
Der europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat im Rahmen eines von der EU-Kommission finanziell unterstützten Projekts eine "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene" erarbeitet, die von den Gremien des europäischen Verbandes gebilligt worden ist.
Das Präsidium der deutschen RGRE-Sektion hat sich am 29. November 2006 mit der Charta befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
"Das Präsidium begrüßt die Aktivitäten des europäischen RGRE zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf kommunaler Ebene. Es erachtet die vom RGRE vorgelegte europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene als wertvollen Impulsgeber für diesbezügliche Aktivitäten der Kommunen vor Ort – insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende europäische Jahr der Gleichstellung. Das Präsidium ist der Auffassung, dass es der Entscheidung jeder einzelnen Kommune überlassen sein muss, inwiefern bzw. in welchem Umfang sie sich durch Unterzeichnung der Charta konkret auf deren Umsetzung verpflichtet."

EINLEITUNG

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas und lädt sie ein, die Charta zu unterzeichnen, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebiets umzusetzen.
Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, erklären sich die
unterzeichnenden Gebietskörperschaften bereit, einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten undRessourcen darlegt.
Darüber hinaus verpflichten sich die unterzeichnenden Gebietskörperschaften, alle Institutionen und Organisationen in ihrem Hoheitsgebiet einzubeziehen, um die Erreichung echter Gleichstellung in der Praxis sicherzustellen.
Die Charta wurde im Rahmen eines Projekts (2005-2006) erarbeitet, das vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas zusammen mit zahlreichen Partnern durchgeführt wurde. Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des 5. Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauenund Männern unterstützt.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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