Wiederwahl von Dr. Barbara Duka als Beigeordnete der Stadt Marl nicht mehr möglich

Dr. Barbara Duka, Beigeordnete für Jugend, Schule und Soziales der Stadt Marl
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  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Die Amtszeit von Dr. Barbara Duka als Beigeordnete für Jugend, Schule und Soziales endet zum 31. August und kann nicht verlängert werden, nachdem der Rat beschlossen hat, künftig auf politische Wahlbeamte zu verzichten.

Dr. Barbara Duka war 2009 für acht weitere Jahre als Beigeordnete wiedergewählt worden und ist die letzte von ursprünglich drei Beigeordneten. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören das Amt für Arbeit und Soziales, das Jugendamt, das Amt für Schule und Sport sowie das Ordnungsamt. Außerdem leitet Dr. Barbara Duka stellvertretend das Baudezernat, dessen Leitung seit längerem verweist ist und zum 1. April wieder besetzt wird. Darüber hinaus ist Dr. Duka die allgemeine Vertreterin des hauptamtlichen Bürgermeisters.

Scheinheilig?

Es handele sich um „eine strukturelle und keine persönliche Entscheidung“, erklärte SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Wenzel in der Ratssitzung. „Wir haben mit Frau Dr. Duka hervorragend zusammengearbeitet“, ergänzte Jörg Terlinden (SPD), Vorsitzender des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, für die SPD-Fraktion. Es ginge bei der Umgestaltung der Verwaltungsspitze „um eine „Organisationsentscheidung, über die zurzeit in vielen anderen Städten diskutiert wird“, so Terlinden. Auch Johannes Westermann stellte für die Wählergemeinschaft Die Grünen klar, dass die Zustimmung zur Umstrukturierung der Verwaltungsleitung „sich ausdrücklich nicht gegen die Person von Frau Dr. Duka“ richte“. Erst ein Tritt in den Hintern und dann erklären es ist nicht persönlich gemeint, da machen sich die Politiker unglaubwürdig.

Gemeindeordnung schreibt keine Beigeordneten vor

Beigeordnete sind politische Wahlbeamte, die vom Rat jeweils für die Dauer von acht Jahren gewählt werden und das Scharnier zwischen dem Rat der Stadt und der Verwaltung bilden. Nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung besteht für kreisangehörige Städte wie Marl keine Verpflichtung, Beigeordnete zu bestellen. Sofern allerdings Beigeordnete gewählt werden, muss mindestens einer über die Befähigung zum Richteramt oder zum allgemein höheren Verwaltungsdienst verfügen müsse. Dies hat sich in der Vergangenheit wiederholt als Hemmnis bei Stellenbesetzungen. So war bereits die Wahl der früheren Beigeordneten Michael Gläseker und Manfred Seckler sowie auch die Wiederwahl von Dr. Barbara Duka zur Beigeordneten für den Bereich Jugend und Soziales 2009 nur mit einer entsprechenden Duldung der Aufsichtsbehörden möglich, weil keiner der Beigeordneten diese Voraussetzung der Gemeindeordnung erfüllte.

Neue Struktur wird bereits praktiziert

Die Stadt Marl hat in der Vergangenheit bereits wiederholt auf die Bestellung von Beigeordneten verzichtet. So wurde die Leitung des Dezernats I (mit dem Haupt- und Personalamt, dem Amt für Kultur- und Weiterbildung sowie der Feuerwehr) dem damaligen und inzwischen verstorbenen Leiter des Haupt- und Personalamtes übertragen. Aktuell wird die Funktion des Kämmerers, die klassischer Weise von einem Beigeordneten wahrgenommen wird, vom Kämmereileiter ausgeübt. Auch das Baudezernat wird ab dem 1. April von einer Dezernentin geleitet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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