Keine weiteren geschlossenen Plätzen in Jugendhilfe erforderlich

In Westfalen-Lippe sind keine weiteren geschlossenen Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen erforderlich, weil es pädagogisch sinnvolle Alternativen gibt. Diese Auffassung haben die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ) in Münster vertreten.

“Bis heute gibt es keinem Nachweis für den Erfolg derartiger Maßnahmen, die massiv in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen eingreifen”, sagte LWL-Jugenddezernent Hans Meyer. Ein weiterer Ausbau derartiger Plätze sei pädagogisch nicht sinnvoll und angesichts des breitgefächerten Jugendhilfeangebotes auch nicht erforderlich, so Meyer weiter. Der Ausschuss bestätigte dies und beauftragte das LWL-Landesjugendamt darüber hinaus, zu prüfen, ob die Konzepte für bestehende Plätze die Kinderrechte ausreichend berücksichtigen und ob es eine Beschwerdemöglichkeit für die Kinder und Jugendlichen gibt. Werden weitere Betriebserlaubnisse beantragt, sollen sie ebenfalls an diesem Maßstab gemessen werden.
Der Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe hat sich mit den geschlossenen Unterbringungsplätzen beschäftigt, da die Zahlen dieser freiheitsentziehender Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zuletzt stark gestiegen war: Nachdem die Platzzahlen bundesweit bis 1997 erheblich gesunken waren, haben sie sich in den seitdem bis 2011 wieder auf 368 Plätze verdreifacht. In Westfalen-Lippe gibt es zur Zeit 36 geschlossene Plätze (2003: 29).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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