Rat der Stadt Marl diskutiert am 14.12.2017 über die Halde Brinkfortsheide-Erweiterung

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Auf der  Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Marl am 14.12.2017 gibt es einen Antrag zu der    Entwicklung auf der Halde Brinkfortsheide-Erweiterung als geplante Schadstoffdeponie.  "Warum der Antrag  erst auf Punkt  29. der Tagesordnung steht , ist unverständlich haben doch die Bürger die zur Ratssitzung kommen nicht solange Zeit um auf diese  Diskussion zu warten. Der Tagesordnungspunkt muss am Anfang der Sitzung behandelt werden, " fordert Christian Thieme von der Bürgerinitiative Marl Hüls.

Der Inhalt des Antrages

Der Rat hat am 19.10.2017 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, alles zu unternehmen, umeine Fortsetzung der Halde Brinkfortsheide-Erweiterung als Deponie zu verhindern. Inhalt des Antrags war auch, dem Rat alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen durch die Verwaltung zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit hat sich die Diskussion um eine mögliche Nutzung der Halde als Abfallhalde weiter entwickelt, wobei sich gezeigt hat, dass es augenscheinlich sehr verschiedene Rechtsauffassungen bzgl. der in der Haldenplanung dargestellten Definitionen
sowohl die bisherige bzw. laufende als auch die zukünftige Nutzung betreffend, gibt. Um beurteilen zukönnen, welche der Lesarten tatsächlich belastbar ist, ist die Kenntnis der konkreten Planunterlagen ebenso unumgänglich wie auch diejenige der allgemeinen Bestimmungen über die Grundsätze der Zulassung von Bergehalden. Die konkreten Planunterlagen betreffen den Inhalt und die darin enthaltenen Festlegungen des auch aktuell immer noch gültigen Rahmenbetriebsplanes wie er als Ergebnis des lange zurückliegenden Verfahrens, das im Anschluss an den Widerstand der damaligen Bürgerinitiative aus der Waldsiedlung zur Veränderung der ursprünglichen Form der Bergehalde Brinkfortsheide geführt hat; dazu gehören auch zwischenzeitlich möglicherweise ergangene Änderungen der im Rahmenbetriebsplan festgeschriebenen Inhalte. Die allgemeinen Bestimmungen zur Anlage von Bergehalden sollten ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden. Um den Rat und seine Gremien in die Lage zu versetzen, über einen ausreichenden und dem Gegenstand angemessenen Informationsstand zu verfügen, ist die zeitnahe Bereitstellung der o.a. Dokumente unumgänglich; die Bereitstellung der Dokumente sollte deshalb so schnell wie möglich erfolgen, nach Möglichkeit bereits vor oder in der Ratssitzung.

Wir beantragen:

Die Verwaltung kommt ihrem vom Rat erfolgten Auftrag nach und stellt dem Rat und seinen Gremien eine zusammenfassende Darstellung des aktuell gültigen Rahmenbetriebsplanes für die Halden Brinkfortsheide und Erweiterung sowie über alle weiteren möglicherweise in diesem Zusammenhang nachträglich ergangenen Änderungen bzw. Zusätze zur Verfügung oder vermittelt den Zugang zu dieser, falls die erbetenen Informationen der Verwaltung nicht zur Verfügung stehen. Die "Richtlinien für die Zulassung von Bergehalden im Bereich der Bergaufsicht" aus dem Jahre 1984 werden ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

29. Sitzung des Rates (öffentlich/nichtöffentlich)
Termin: 14.12.2017, 15:00 Uhr
Raum: Sitzungsraum I , Rathaus, Creiler Platz 1 , 45768 Marl

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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