Rat der Stadt Marl lehnt die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen ab

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Der Rat der Stadt Marl lehnt die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlen- wasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Haard-Gas“ durch die Bezirksregierung Arnsberg ab. So lautet eine Resolution für den Stadtrat. Dies entspricht der
einstimmigen Empfehlung des Stadtplanungsausschusses.

Für grosse Empörung sorgte im Stadtplannungsausschuss der Stadt Marl der Antrag der Mingas-Power GmbH zur Aufsuchungserlaubnis in der Haard, den die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt hat. Der Ausschuss erklärte erneut seine Ablehnung des Anliegens und empfahl das im Stadtrat eine Resolution aller politischen Fraktionen gegen die Aufsuchungserlaubnis auf Marler Stadtgebiet eingebracht werden soll.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte die Stadt Marl mit Schreiben vom
04.03.2016 darüber, dass sie der Mingas-Power GmbH die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Haard-Gas“ erteilt hat.
Die Fraktion Bürgerliste WIR für Marl nahm in der Sitzung des Stadtplanungsausschuss dazu Stellung:

Zu Protokoll:

Zum Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg für die Gassuche der Felder auf Marler und Halterner Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage ist das Bundesberggesetz.
Die neuen Felder zeigen , dass Ressourcenschutz für Politik auf Bundesebene keine Rolle spielt.
Wir haben erneut erfahren, dass in der Nähe des Wasserwerks Haltern am See ein Erlaubnisfeld zur Gassuche entstanden ist.
Darin spielt der Ressourcenschutz immer noch keine Rolle. Die Felder sind in der Nähe es Wassereinzugsgebiets des Wasserwerks, die drei Wasserschutzgebiete sowie das Betriebsgelände des Wasserwerks, aus dem über eine Million Menschen in NRW mit Trinkwasser versorgt werden.
Soweit wir dem Bericht entnehmen konnten, soll es sich bei dem konkreten Projekt nicht um Fracking handeln. Die Gefährdungsthemen ‚Durchbohren von wasserführenden Schichten‘, kontaminierte Bohrschlämme und Lagerstättenwasser sind aber auch in der konventionellen Gassuche ein Thema. Das können wir im Umfeld des Wasserwerks nicht zulassen. Es ist sehr befremdend, dass die Behörde, nun wieder so handelt.
Seit 2009 wird in Berlin diskutiert, die rechtliche Grundlage für die Gas-Exploration so zu verändern, dass mehr Transparenz ins Genehmigungsverfahren kommt und die Wasserressourcen nachhaltig geschützt werden. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass die Bundesregierung endlich handeln muss. Das Umwelt- wie das Wirtschafts-ministerium müssen erkennen, dass Trinkwasserressourcen dringend geschützt werden müssen.
Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen ist das Bundesberggesetz. Dieses nicht mehr zeitgemäße Recht gibt dem öffentlichen Interesse des Antragstellers weitgehend Vorrang vor anderen Interessen – insbesondere Umweltschutz und den individuellen Grundrechten. Auch das Zusammenspiel des Bergrechts mit dem europäischen Wasserrecht ist nicht klar geregelt.

Im derzeitigen Bergrecht wird dem Interesse des Antragsstellers weitgehend Vorrang vor den Interessen und Rechten privater Menschen eingeräumt. In der Planungs- wie auch in der Genehmigungsphase findet keine gleichwertige Interessenabwägung statt. Diese Praxis muss ein Ende haben.
Wir würden es begrüssen wenn die Stadt Marl weiter gegen die Genehmigung der Aufsuchungserlaubnis protestiert.

Die SPD und CDU im Stadtrat beschränkte ihre Ablehnung auf das Stadtgebiet von Marl. WIR für Marl tritt für ein generelles Ablehnungsverbot in ganz Deutschland ein. Der Hintergrund der Beschränkung aufs Stadtgebiet der beiden Fraktionen ist,
im Bundestag wurde vor kurzen über ein Fräckingverbot für die gesammte BRD abgestimmt und der SPD Stadtverbandsvorsitzende und MDB Milchael Groß stimmte dort nicht für ein Verbot von Fracking.

Cronologie

Mit Schreiben vom 03.08.2015 hat die Mingas-Power GmbH zum wiederholten Male den Antrag gestellt (erstmalig im Jahre 2013 für ein größeres Feld).
Am 09.12.2015 hat die zuständige BR Arnsberg die Stadt Marl darüber informiert und um Stellungnahme gebeten.
Mit Schreiben vom 25.02.2016 wurde der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt,
dass der Rat der Stadt Marl in seiner Sitzung am 16.05.2013 beschlossen hat , Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nach § 11 Nr. 10Bundesberggesetz grundsätzlich abzulehnen
(„Fracking“), da die Wahrnehmung öffentlicher Interessen (Schutz der Natur,
Schutz des Menschen = Grundwasser-vorkommen) dies ausschließt. Die Ablehnungsgründe wurden umfangreich erläutert.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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