Streit über die Forensik Resolution im Marler Stadtrat

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Die Forensik-Standort Diskussion im Marler Rathaus verlief ruhig und sachlich, deshalb ist es für uns nicht verständlich das jetzt wieder mit einer Resolution das Thema aufgeheizt wird. Die letzte Resolution die ähnlich war, hat nichts bei der SPD geführten Landesregierung bewirkt.

Die Argumente der Landesregierung für den Bau einer Klinik für psychische kranke Straftäter auf dem ehemaligen Bergbaugelände AV Haltern I/II an der Stadtgrenze zu Marl wurden den Marlern bei einem Informationsabend im Rathaus vorgetragen. Auf Einladung der Stadt stellten der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug und Abteilungsleiter Falk Schnabel den künftigen Platzbedarf und das Verfahren für die Auswahl der untersuchten Standorte vor. Das Verfahren ist von allen Landtagsfraktionen nicht kritisiert worden, auch nicht von den Parteien die unter dieser Resolution stehen, SPD, CDU und FDP.
Im Landgerichtsbezirk Essen, zu dem auch Haltern am See und Marl gehören, hat die von der SPD geführten Landesregierung eine Lücke von 183 Klinikplätzen für psychisch kranke Straftäter errechnet. Das Verfahren, die Plätze in Landgerichtsbezirken zu schaffen, hat die SPD Gesundheitsministerin Fischer entwickelt. Auch Karl Josef Laumann der CDU Gesundheitsminister hat daran festgehalten.
In einem dreistufigen Verfahren sind im Landgerichtsbezirk Essen 17 Standorte auf ihre Eignung geprüft worden.
In Marl waren es die Standorte AV 6, Schachtanlage Buerer Straße und eine Fäche im Gewerbegebiet Lippestr. Der Standort Polsum ist nicht genommen worden, weil die RAG ihn noch nicht verkaufen wollte. Wenn der Haltern1/2 nicht kommt, könnte er noch mal geprüft werden.
Im Gerichtsbezirk Essen, so die Vertreter der Landesregierung, seien schließlich nur zwei ehemaligen Bergbauflächen in Haltern am See übrig geblieben, auf der eine neue forensische Klinik mit 150 Plätzen zeitnah gebaut werden könne. Das zunächst ausgewählte Gelände von AV 9 in der Hohen Mark und Haltern I/II an der Stadtgrenze zu Marl. Der Standort Haltern I/II war nach meiner Auffassung von Kreisvorsitzenden der CDU ins Gespräch gebracht worden.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des zweiten Standortes, , sei vor allem die frühere planungsrechtliche Verfügbarkeit gewesen, so Falk Schnabel.
Die Kritik aus dem Publikum richtete sich unter anderem gegen die Nähe der geplanten Forensischen Klinik zur Kinderklinik in Marl-Sinsen. Dagegen sah Peter Eltrop, kaufmännischer Leiter der Klinik, nicht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr zur Therapie in die Klinik des Landschaftsverbandes geben würden. In Dortmund, so Peter Eltrop, läge eine Kinderklinik, für die er ebenfalls zuständig sei, nur „einen Steinwurf" von der Forensik entfernt. Die unmittelbare Nähe habe keine negativen Auswirkungen auf die Kinderklinik.
Eine ähnliche Antwort hat die Halterner CDU vom Chef aller Landeskliniken bekommen, nur die angeblichen Fachleute der Fraktionen die die Resolution unterzeichnet haben wissen es besser!

"Forensik heißt Therapie."

 "In einer forensischen Klinik werden schuldunfähige oder schuldgeminderte Straftäter so behandelt, dass sie keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Die forensische Klinik dient vor allen Dingen der Therapie dieser Menschen. Der christliche Glaube unterscheidet zwischen Person und Tat. Menschen verlieren, auch wenn sie schlimme Taten getan haben, nicht ihre Würde als Menschen.  Dies bedeutet,  ihnen die Möglichkeit zur Therapie zu geben, statt sie einfach nur wegzusperren."
 Ein Zitat von Dieter Geerlings,Weihbischof im Bistum Münster, ehemaliges Mitglied im Planungsbeirat der forensischen Klinik Münster-Amelsbüren.
Ich habe dieses Zitat extra rausgesucht für Karl Heinz Dargel und Peter Wenzel die ja immer hier im Rat die Interessen der Katholische Kirche vertreten. Im übrigen gibt es noch mehr Stellungnahmen auf der offizielen Seite des Bistum Münster. Auch der Bischof von Essen hat sich nie gegen einen Forensik-Standort ausgesprochen als er noch Weihbischof in Münster war.
Maßregelvollzug gehört zu unserer Rechtsordnung und ist durch Bundes- und Landesgesetze geregelt.

Man macht keinen Wahlkampf auf Kosten psychisch Kranker!

Dieter Geerlings,Weihbischof im Bistum Münster
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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