ONLINE-ANMELDUNG VON PRIVATFAHRRÄDERN IM CHEMIEPARK MARL FREIGESCHALTET

Foto: adfc
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Privatfahrräder, die im Chemiepark Marl genutzt werden, sind anzumelden.

Die Anmeldung der Privatfahrräder war bisher nur mittels eines Anmeldeformulars möglich. Zum 1 Juli 2018 wurde eine Online-Anmeldung freigeschaltet. Diese Online-Anmeldung finden Sie im Chemiepark Marl Extranet unter „Applikationen + Websites“ und dort unter „Arbeitssicherheit“.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach den Sommerferien 2018 verstärkt geprüft wird, ob Privatfahrräder angemeldet sind. Sollten Sie Ihr Privatfahrrad bisher noch nicht angemeldet haben, dann nutzen Sie die nun zur Verfügung stehende Online-Anmeldung.

Kennzeichnung und Registrierung von Privatfahrrädern im CHEMIEPARK MARL

Durch den Werkschutz werden jedes Jahr ca. 700 – 1.000 Privatfahrräder aus den
Fahrradständern des CPM aussortiert, da diese in der Regel erhebliche Mängel
aufweisen und nicht mehr verkehrssicher sind. Dies dient der Sicherheit, denn es kann
davon ausgegangen werden, dass einige dieser Privatfahrräder noch zur
Fortbewegung genutzt worden wären. Die Aussortierung und anschließende
Entsorgung der „Schrottfahrräder“ ist zudem mit Kosten verbunden.
Um den verkehrssicheren Zustand der Privatfahrräder zu verbessern und um die
Sensibilität der Beschäftigten für die Erhaltung der Verkehrssicherheit der
Privatfahrräder zu erhöhen, hat der gemeinsame Arbeitsschutzausschuss in der 80.
Sitzung im November 2017 beschlossen, dass alle Privatfahrräder, die im CPM
genutzt werden sollen, von den Beschäftigten anzumelden sind.
Die Kennzeichnung und Registrierung der Privatfahrräder wird in einer
Einführungsphase ab Januar bis Ende des 1. Quartals 2018 durchgeführt. Die
Bereiche sind aufgefordert, ihre Beschäftigten zu informieren und die Umsetzung
dieser Sicherheitsmaßnahme aktiv zu unterstützen.
Zur Anmeldung wird durch die Arbeitssicherheit ein Anmeldebogen im CPM-Extranet
zur Verfügung gestellt, eine Online-Anmeldung wird zurzeit erstellt. Die Beschäftigten
füllen den Anmeldebogen aus und senden diesen an die Arbeitssicherheit. Die
Anmeldung mehrerer Privatfahrräder ist möglich. Die Arbeitssicherheit registriert die
Anmeldung und sendet dem Mitarbeiter einen Aufkleber pro angemeldetem
Privatfahrrad zu (Barcode mit fortlaufender Nummer).

Der Aufkleber ist auf der rechten Rahmenseite unterhalb der Sattelstütze anzubringen.
Der Aufkleber besteht aus einer Sicherheitsfolie, die bei Bedarf rückstandslos vom
Rahmen entfernt werden kann, hierbei jedoch zerstört wird.
Die Sicherheitsmaßnahme ist als Standortregel zu verstehen und wird ab dem 01. April
2018 durch den Werkschutz überprüft.

Foto: adfc
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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