Schwerer Verkehrsunfall "Schaulustige" behindern die Arbeit der Rettungskräfte

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Am Sonntagmorgen, gegen 01:00 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Hertener mit einem Pkw der Marke BMW auf der Kurt-Schumacher-Straße in Fahrtrichtung Gelsenkirchen Buer. Kurz hinter der Freiligrathstraße verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet auf das dortige Gleisbett der Straßenbahn und prallte mit dem Heck seines Fahrzeugs gegen einen Stahlmast. Der 20-Jährige und sein 17-jähriger Beifahrer verletzten sich bei dem Unfall schwer.

An dem Fahrzeug entstand ein erheblicher Sachschaden. Verkehrsteilnehmer, die auf der Kurt-Schumacher-Straße an der Unfallstelle vorbeikamen, leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste-Hilfe. Noch am Unfallort wurden die beiden Schwerstverletzten notärztlich versorgt, bevor Rettungswagen sie in örtliche Krankenhäuser brachten, wo sie stationär verblieben. Der 20-Jährige musste noch in der Nacht notoperiert werden.

Behinderung durch "Schaulustige"

Schon während der Erstversorgung der Verletzten am Unfallort versammelte sich dort eine Anzahl von sogenannten "Schaulustigen". Dabei störten vier männliche Personen, trotz Absperrung des Unfallorts, die Arbeit der Rettungskräfte derart massiv, dass gegen sie Platzverweise ausgesprochen werden mussten. Einen 20-Jährigen, der dem Platzverweis nicht folgte, nahmen die Einsatzkräfte der Polizei in Gewahrsam und brachten ihn zur Polizeiwache Süd. Diese konnte er nach Feststellung seiner Personalien und Aufnahme einer Strafanzeige wieder verlassen. Die Kurt-Schumacher-Straße war für die Zeit der Unfallaufnahme gesperrt worden. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an.

Rettungskräfte unter besonderem gesetzlichem Schutz

Feuerwehr, Polizei oder medizinische Rettungsdienste leisten einen wichtigen Job – dass sie ungestört arbeiten können, ist lebenswichtig. „Hilfeleistende werden vom Gesetz ausdrücklich geschützt“ Wer sie behindert, erschwere ihnen die Möglichkeit zu helfen und macht sich damit strafbar.

Richtiges Verhalten am Unfallort: Nicht zum Gaffer werden!

Wer als Zeuge einen Verkehrsunfall beobachtet, ist verpflichtet zur Hilfe. Jeder Kraftfahrer lernt noch vor der praktischen Prüfung, wie in einem Notfall zu agieren ist:
Unfallstelle sichern
Notruf wählen
Erste Hilfe leisten

Sobald die Rettungskräfte übernehmen, ist der Unfallort zu räumen. In sicherer Entfernung können Sie ggf. auf die Vernehmung durch die Polizei warten. Es ist stets den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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