Steigende EEG-Umlage: Sonderkündigungsrecht für Verbraucher

Die Netzbetreiber haben die Erhöhung der Umlage für Ökostrom zum 01.10.2017 jetzt bekannt gegeben und zwar wird sie sich ca. um einen halben Cent / kWh von 6,35 C/ kWh auf 6,88 C/ kWh erhöhen.
"Viele Stromanbieter werden deshalb die Preise anheben, " so Marion Löhring, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale in Marl. "Für einen Durchschnittshaushalt in Marl mit einem Verbrauch von 3500 kWh bedeutet dies rund 20,- Euro mehr pro Jahr."

Da Verbraucher bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben, bietet sich dann eine gute Möglichkeit einen Anbieterwechsel zu prüfen. Viele Verbraucher können damit Geld sparen und aus langfristigen Verträgen heraus kommen. Bei einem Wechsel von der Grundversorgung in die Sonderversorgung kann der Verbraucher bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh ca. 250,- Euro einsparen.

Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, bietet die Verbraucherzentrale in Marl eine Anbieterwechsel-Beratung für 9,- Euro an.

Autor:

Reint Jan Vos aus Marl

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