Unfallflucht auf der Herzlia Allee in Marl

Marl: Unbekannter nötigt PKW-Fahrerin zu Ausweichmanöver und flüchtet.
Dienstag, gegen 22 Uhr, stand eine 18-jährige Marlerin mit ihrem PKW auf der linken Linksabbiegerspur an der Ampelanlage Bergstraße/Herzlia Allee. Neben ihr, auf der rechten Linksabbiegerspur, befand sich ein unbekannter Mann mit seinem älteren schwarzen Audi A4. Als beide dann bei Grün losfuhren und in die Herzlia Allee abbogen, wechselte der unbekannte PKW-Fahrer von seiner Fahrspur auf die der Marlerin. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich die 18-Jährige nach rechts aus und prallte gegen einen Baum. Der unbekannte PKW-Fahrer fuhr weiter. Bei dem Unfall entstand 2.300 Euro Sachschaden. Im flüchtigen PKW befand sich neben dem Fahrer eine Beifahrerin.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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